SCHWEIZ: Die Stiefkindadoption wird erleichtert
Die Stiefkindadoption soll für gleichgeschlechtliche Paare erleichtert werden, um damit den Interessen des Kindes Rechnung zu tragen. Nach dem Nationalrat stimmte nun auch der Ständerat für diese Erleichterung.
Bislang konnten gleichgeschlechtliche Paare nach der Geburt des Kindes erst nach einer Frist von mindestens einem Jahr das Adoptionsverfahren für den zweiten Elternteil einleiten. Dieses sogenannte einjährige Pflegeverhältnis soll nun entfallen, sofern der leibliche Elternteil bereits bei der Geburt mit dem Adoptionswilligen zusammenlebt.
Bei der aktuellen Situation wäre das Kind während rund zwei Jahren - aufgrund der Ein-Jahres-Frist und der Dauer des Verfahrens - rechtlich ungenügend geschützt, hielt die Rechtskommission des Nationalrats in ihrer entsprechenden Motion fest. Damit bestehe bei Kindern von gleichgeschlechtlichen Paaren eine Benachteiligung gegenüber Kindern von heterosexuellen Paaren. Beim Tod eines Elternteils würde dies schwere Konsequenzen für das Kind haben.
Durch die nun von beiden Kammern in der finalen Abstimmung angenommenen Motion werden somit gleichgeschlechtliche und heterosexuelle Paare gleichgestellt.
Eine zusätzliche Motion wollte auch die Besserstellung von Kindern erreichen, welche im Ausland mithilfe der Fortpflanzungsmedizin oder mit Samenspende gezeugt wurden. Sowohl der Bundesrat, wie auch die vorberatende Kommission und eine Mehrheit des Ständerats lehnte diese Motion für einen verstärkten Rechtsschutz dieser Kinder aber ab.
Als Begründung wurde das Fehlen von internationalen Standards bei den Daten genannt, und dass eine Überprüfung gerade bei der Samenspende im Ausland teilweise schwierig sei.