SCHWEIZ: Nationalrat befürwortet wichtige Anliegen für Regenbogenfamilien

SCHWEIZ: Nationalrat befürwortet wichtige Anliegen für Regenbogenfamilien
Der Nationalrat hat zwei Motionen angenommen, welche die rechtliche Absicherung von Regenbogenfamilien verbessern und stärken sollen: Nun gehen die beiden Anliegen weiter in den Ständerat.

Bei der ersten Motion von der Kommission für Rechtsfragen ging es um den Abbau von Hürden bei der Stiefkindadoption. Der Nationalrat entschied sich, wie auch der Bundesrat, mit einem deutlichen Votum von 133 zu 40 Stimmen für eine Annahme der Motion.

Würde die Motion zur Vereinfachung der Stiefkindadoption angenommen, dann würde die aktuell geltende Wartefrist von einem Jahr entfallen, wenn der leibliche Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der adoptionswilligen Person eine faktische Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt führt. Weiter soll geprüft werden, auf welche zusätzlichen Voraussetzungen in einem solchen Fall noch verzichtet, respektive, welche Erleichterungen noch umgesetzt werden könnten.

Auch die zweite Motion, welche ebenfalls Regenbogenfamilien betraf, kam von der Kommission für Rechtsfragen. Dabei ging es um die Absicherung aller Kinder ab Geburt. Die Entscheidung im Nationalrat fiel mit 96 Ja- zu 83 Nein-Stimmen etwas knapper aus als bei der vorherigen Motion.

Diese Motion sieht vor, dass Familien und deren Kinder, welche durch private Samenspende oder mittels Fortpflanzungsmedizin im Ausland gezeugt wurden, rechtlich besser abgesichert werden, und zwar ab der Geburt. So soll damit auch verhindert werden, dass bei der Geburt eines Kindes mit privater Samenspende der Samenspender gegen seinen Willen als rechtlicher Vater eingetragen werde. Auf diese Weise könne man Anreize schaffen, damit auf anonyme Samenspenden verzichtet wird, und somit das Kind seine Herkunft erfahren kann. Weiter soll auch eine Ungleichbehandlung von Kindern von gleichgeschlechtlichen Paaren verhindert werden.

Bei dieser Motion sprach sich der Bundesrat gegen das Anliegen aus. Bundesrätin Karin Keller-Sutter argumentierte dabei vor allem damit, dass dies eine Ausdehung der Elternschaftsvermutung sei, und dass sie Probleme bei der praktischen Umsetzung sehe. Gerade bei Kindern, die mittels Fortpflanzungsverfahren im Ausland entstanden sind, gibt es diesbezüglich keine internationalen Vorgaben und Verfahren, so Keller-Sutter. Der Bundesrat wolle aber ebenfalls die private Samenspende und die Stiefkindadoption im Interesse des Kindes an einer raschen Klärung seiner Abstammung revidieren und erleichtern, doch diese Punkte seien bereits in der Motion bezüglich der Stiefkindadoption, sowie in der Motion Caroni über ein zeitgemässes Abstammungsrecht angestossen, so die Bundesrätin.

Als nächstes gehen die beiden Motionen in den Ständerat zur Debatte und zur Abstimmung.