SCHWEIZ: Die Stimmbevölkerung befürwortet die Individualbesteuerung
Mit rund 54 Prozent spricht sich die Schweizer Stimmbevölkerung für das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung aus. Wie vom Parlament und dem Bundesrat vorgeschlagen, sollen Ehepaare und Paare in einer Eingetragenen Partnerschaft künftig separate Steuererklärungen ausfüllen. Damit soll die sogenannte "Heiratsstrafe" abgeschafft werden. Unterstützt wurde diese Vorlage von SP, FDP, den Grünen und der GLP, abgelehnt wurde sie von der SVP, der Mitte, der EVP und der EDU.
Mit der Annahme des Bundesgesetz versteuert nun jede Person Lohn und Rente separat, und die Vermögen und die Erträge daraus werden aufgeteilt. Damit gilt neu der gleiche Steuertarif, sowohl für Verheiratete, für Partner:innen in Eingetragenen Partnerschaften wie auch für Unverheiratete. Dabei werden die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen gesenkt, und für höhere bis hohe Einkommen leicht erhöht. Hinzukommt, dass der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer erhöht wird.
Durch diese neue Berechnungsform entfällt die Heiratsstrafe, denn zuvor wurden die Einkommen bei Ehepaaren und bei Partner:innen in Eingetragenen Partnerschaften zusammengezählt, was dazu führte, dass sie durch die Progression tendenziell höhere Steuern bezahlen mussten. Die nun angenommene Individualbesteuerung gilt für Bund, Kantone und Gemeinden.
Da Eingetragene Partnerschaften in der Schweiz steuerlich gleich behandelt werden wie Ehepaare, sind auch sie oftmals von der "Heiratsstrafe" betroffen.