SCHWEIZ: Erfolgreicher Start des Crowdfunding für nicht binäre Menschen

SCHWEIZ: Erfolgreicher Start des Crowdfunding für nicht binäre Menschen
Nicht binäre Menschen sollen in der Schweiz rechtlich anerkannt werden. Wegen einem aktuellen Fall vor Bundesgericht hat das Transgender Network Switzerland (TGNS) eine Crowdfunding-Kampagne lanciert um entsprechend auf ein Urteil reagieren zu können - und die Kampagne ist bereits erfolgreich gestartet: Alleine über das Wochenende sind schon über 10‘000 Franken zusammen gekommen, doch das Ziel ist noch nicht erreicht.

In Deutschland wurde der Geschlechtseintrag einer nicht binären Person gestrichen und nun soll dies auch nach Schweizer Recht anerkannt werden. Ende März hat das Obergericht im Kanton Aargau diesen gestrichenen Geschlechtseintrag anerkannt und bestimmt, dass der entsprechende Personenstand und das Geburtsregister der Schweiz angepasst werden muss. Da die Bundesverwaltung diesen Entscheid nicht akzeptieren wollte, muss sich nun das Bundesgericht damit befassen. Um bereits angefallene Anwalts- und Verfahrenskosten des Falls zu decken, aber auch, um das Urteil bei einem allfälligen, negativen Entscheid vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Strassburg weiterziehen zu können, hat das Transgender Network Switzerland (TGNS) eine Crowdfunding-Kampagne lanciert.

Als Ziel hat sich TGNS ein Betrag von 45‘000 Schweizer Franken gesetzt und bereits am ersten Wochenende konnte ein Betrag von mehr als 10‘000 Schweizer Franken gesammelt werden. Sollte das Bundesgericht im Sinn von nicht binären Menschen entscheiden, dann werden die finanziellen Mittel in Aufklärungsarbeit über die Lebensrealitäten von nicht binären Menschen gesteckt.

Immer mehr Länder weltweit bieten amtliche Möglichkeiten, mit welchen sie nicht binäre Menschen identifizieren können. Wie dieser Gerichtsfall zeigt, gibt es beispielsweise in Deutschland die Möglichkeit den Geschlechtseintrag zu streichen, oder sich als divers zu bezeichnen. Andere Staaten wie Österreich, Malta, Belgien, die Niederlande, Dänemark, Spanien oder jüngst auch die USA haben die Geschlechtsoption X eingeführt. In einiger dieser Länder musste der nicht binäre Geschlechtsmarker im Reisepass auch über die Verfassungsgerichte erkämpft werden. Dabei haben alle Richter klar entschieden, dass es sich bei der Anerkennung der Geschlechtsidentität durch den Staat um ein grundlegendes Menschenrecht handelt, und dass auch nicht binären Menschen diese Recht zugestanden werden muss.

Weitere Infos: www.tgns.ch/crowdfunding
Hier kannst Du spenden: crowdify.net/nicht-binaere-rechte