SCHWEIZ: Kündigung von schwulem Lehrer in Pfäffikon ZH war unrechtmässig
Der Fall sorgte schweizweit für Aufsehen und mitunter für Empörung. Der Grund: Die Schule in Pfäffikon im Kanton Zürich knickte vor konservativen Eltern ein, welche eine wahre Verleumdungskampagne gegen einen Lehrer wegen dessen Schwulsein lanciert haben. Ihnen war vor allem ein Dorn im Auge, dass dieser Lehrer auch Sexualkundeunterricht gab. Insbesondere freikirchlich-konservative Eltern sahen im Lehrer eine Gefahr für ihr Weltbild. Das Resultat: Der Primarlehrer im Schulhaus Obermatt erhielt die Kündigung per eMail. Seither hat sich die Justiz mit dem Fall beschäftigt und nun liegt ein Urteil des Bezirksrat von Pfäffikon vor.
Bereits im vergangenen Jahr haben sich die von den Eltern erhobenen Vorwürfe gegen den Sexualkundeunterricht des Lehrers als haltlos erwiesen. Die Schulpflege hat darauf Fehler eingestanden.
Demnach war die Auflösung des Arbeitsverhältnis mit dem Lehrer unrechtmässig erfolgt. So gebe es klare Hinweise auf Rechtsverletzungen, und auch die ordnungsgemässe Führungs- oder Verwaltungstätigkeit der Schule sei gefährdet, heisst es gemäss 20min in der Entscheidung des Bezirksrat Pfäffikon. Dies sei auf rechtliche Unkenntnis über Vorgaben und personalrechtliche Vorgänge zurückzuführen, aber auch auf den Druck von aussen, sowie organisatorische und strukturelle Unklarheiten. Es gebe jedoch in den Akten keine Hinweise darüber, dass von Seiten der Schule die Homosexualität des Lehrers der Grund für die Kündigung gewesen sei.
Wie der Bezirksrat weiter erklärt, sei aus diesem Grund ein aufsichtsrechtliches Eingreifen nötig geworden. Die Beschwerdegegnerin, die Schule, habe bereits von sich aus zahlreiche Massnahmen in Betracht gezogen um Missstände zu beseitigen. Aus diesem Grund habe sich der Bezirksrat nun dazu entschieden, dass sich dieses Eingreifen auf die Einleitung und die Umsetzung der ergriffenen Massnahmen beschränke. Bei jenen Punkten, bei welchen keine Verbesserungen erzielt werden konnten, wurde die Gemeinde gerügt.
Die Schule Pfäffikon hat bezüglich der Entscheidung des Bezirksrat eine Mitteilung veröffentlicht. Darin schreibt die Schule, dass man den Entscheid des Bezirksrats zum aufsichtsrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Lehrperson vom Frühling 2024 zur Kenntnis nehme. Die im Entscheid festgehaltenen Rügen würden akzeptiert und die Schule komme der Forderung des Bezirksrats vollumfänglich nach.
Weiter stellt die Schule klar, dass man die Vorkommnisse im April 2024 bereits im Juli des selben Jahres intern aufgearbeitet habe. In einem entsprechenden Bericht habe man auch die Lehren dargelegt, welche im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Lehrperson gezogen wurden. Die Massnahmen, welche man damals eingeleitet habe, seien nun vom Bezirksrat als adäquat und zielführend beurteilt worden und sie würden sich seither bereits in Bearbeitung befinden oder bereits ausgeführt werden.
Man werde weiterhin transparent informieren und auch dem Bezirksrat regelmässig Bericht über die Umsetzung erstatten, schreibt die Schule Pfäffikon in der Mitteilung weiter. Man sei zudem überzeugt, dass diese Massnahmen wesentlich dazu beitragen, die Qualität der schulischen Arbeit weiter zu verbessern und das Vertrauen der Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie der Öffentlichkeit zu stärken.