SCHWEIZ: Nationalrat spricht sich für erleichterte Einbürgerungen aus
Die SP, die Grünen, die BDP, die Grünliberalen und Doris Fiala von der FDP haben diese Reform mit einem Vorstoss gefordert. Nun hat der Nationaltat über die entsprechende Verfassungs- und Gesetzesänderung abgestimmt und das Anliegen mit einer deutlichen Mehrheit von 122 zu 62 Stimmen bei 8 Enthaltungen zugestimmt. Damit unterstützt der Nationalrat, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartner in einer Eingetragenen Partnerschaft in Bezug auf die erleichterte Einbürgerung mit Ehepaaren gleichgestellt werden sollen. Als einzige Partei gegen diese Verfassungsänderung stellte sich wie gewohnt die SVP. Ausländer und Ausländerinnen in einer Eingetragenen Partnerschaft mit einem Schweizer, einer Schweizerin müssen heute mehr Bedingungen erfüllen um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erhalten, da sie das ordentliche Einbürgerungsverfahren zu durchlaufen haben. Den erleichterten Vorgang ist nur den Eheleuten vorbehalten.
So erklärte etwa Céline Amaudruz von der SVP, dass sie befürchte, dass das Parlament mit diesem Vorstoss die Rolle der Familie neu definieren wolle. Es könne bereits heute von einer erleichterten Einbürgerung gesprochen werden, da die Fristen bei Eingetragenen Partnerschaften schon heute so kurz seien wie bei der Ehe. Dem widersprachen aber die Sprecher der Grünen und der Grünliberalen. Man wolle die bevorstehende Debatte um die Öffnung der Ehe für alle nicht schon jetzt führen. Unterstützung für das Anliegen der erleichterten Einbürgerung kam sogar von Mitgliedern der CVP. So erklärte die Aargauerin Ruth Humbel, dass die Ehe und die Eingetragene Partnerschaft in den Bereichen der Steuern, der Sozialversicherungen und auch bei den Unterhaltspflichten bereits gleichgestellt seien. Daher gebe es auch keinen Grund, weshalb dies nicht auch beim Bürgerrecht so sein könne. Silvia Schenker von der SP des Kantons Basel-Stadt wiederum führte aus, dass ihre Partei diese Gleichstellung bereits Mitte 2014 bei der Überarbeitung des Bürgerrechts gefordert haben. Damals habe man dies aber mit der Begründung abgelehnt, da dies eine Verfassungsänderung brauche. Auch der Bundesrat und eine Mehrheit der entsprechenden Kommission habe diese Meinung vertreten, da man sich nicht nur auf das Diskriminierungsverbot stützen könne.
Bei der Formulierung des Verfassungsartikels war man sich im Rat ebenfalls nicht ganz einig. So forderte etwa der SP-Nationalrat des Kantons Zürich, Angelo Barrile, dass der Begriff „Zivilstandsbeziehung“ verwendet werden solle. Damit wäre es künftig einfacher, gesellschaftliche Entwicklungen mit einzuschliessen, da es durch diesen Begriff keine Verfassungsänderung mehr brauchen würde. Eine Mehrheit der Ständeräte wollte jedoch, dass die einzelnen Zivilstände, welche ein Anrecht auf eine erleichterte Einbürgerung haben sollen, einzeln im Artikel aufgezählt werden sollen.
In den Jahren 2010 bis 2013 sind in der Schweiz 266 Personen in einem ordentlichen Einbürgerungsverfahren eingebürgert worden, welche in einer Eingetragenen Partnerschaft mit einem Schweizer respektive einer Schweizerin leben. Im selben Zeitraum profitierten dem gegenüber 38‘388 Personen von einer erleichterten Einbürgerung, da sie verheiratet sind. Die Vorlage kommt nun zur Abstimmung in den Ständerat. Stimmt auch die kleine Kammer zu, dann ist die Reform bereit um dem Volk vorgelegt zu werden.