SCHWEIZ: Ombudsmann lehnt Beschwerde gegen Drag Queen im Schweizer Fernsehen ab

SCHWEIZ: Ombudsmann lehnt Beschwerde gegen Drag Queen im Schweizer Fernsehen ab
Eine Drag Queen in der Sommerserie "Fiirabig" von SRF 1 war einem Zuschauer ein Dorn im Auge: Es sei widerlich, unnatürlich und Minderjährige könnten dadurch in ihrer Entwicklung Schaden nehmen. Daher reichte er eine Beanstandung beim Ombudsmann ein - dieser lehnte die Beschwerde nun aber vollumfänglich ab!

Unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Haltung, ihrer Herkunft, ihrem Alter oder ihrer sexuellen Orientierung wurden in der SRF-Sommerserie "Fiirabig" Menschen aus allen Regionen der Schweiz porträtiert. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Student gezeigt, der jeweils am Feierabend als Drag Queen auftritt.

Ein Zuschauer hat nun gegen eben diese Sendung mit dem Titel "Fiirabig in Baden - von Hunden und Dragqueens" eine Beschwerde eingereicht. Seiner Meinung nach ist die Darstellung von Männern in Frauenkleidern unnatürlich und widerlich, des Weiteren könnten auch Minderjährige durch diese Darstellung in ihrer Entwicklung Schaden nehmen.

Der Ombusmann hat nun Stellung dazu bezogen und die Beanstandung auf der ganzen Linie abgelehnt. Roger Blum erklärte, dass es den publizistischen Leitlinien des SRF entspreche, dass keine Person aufgrund ihrer Ethnie, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung oder aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werde. Homo-, Bi- und Transsexuelle würden längst zum Alltag gehören. Das Radio und Fernsehen habe die Aufgabe, die gesellschaftliche Wirklichkeit zu widerspiegeln, zudem sei die Darstellung in der Sendung weder voyeuristisch, noch vulgär oder sexuell aufgeladen gewesen. Man habe auch nicht unnötig Haut gezeigt. Im Gegenteil: Das Schweizer Fernsehen habe sachlich, visuell ansprechend und vorurteilsfrei die künstlerische Transformation zur Drag Queen porträtiert.

Auch dem Argument mit dem Schutz der Minderjährigen konnte der Ombudsmann wenig abgewinnen: Die spielerische, neugierige und aufklärende Reportage könne einem 12-Jährigen durchaus zugemutet werden, denn der Beitrag habe weder Schockierendes, noch Gewalt, Horror oder Pornografie enthalten. Gemäss den Jugendschutzrichtlinien, welchen das SRF folgt, könne man ab 20 Uhr abends mit einem beaufsichtigten oder einem mündigen Publikum rechnen. Aus diesem Grund gebe es auch nichts an der Berichterstattung zu beanstanden, so Roger Blum abschliessend.