SCHWEIZ: Pink Cross muss 1200 Franken an Bischof bezahlen
Von wegen, Schwule, Lesben und Transgender sind schon heute per Gesetz genügend vor Diskriminierung geschützt: Der aktuelle Fall von Pink Cross gegen den Churer Bischof Vitus Huonder zeigt deutlich, dass ein Anti-Diskriminierungsgesetz, sowie Gesetze gegen Hate Speech und Hate Crime, wie sie in anderen Ländern längst Tatsache sind, eine absolute Notwendigkeit sind.
Während einer Rede an einem römisch-katholisch-konservativen Kongress in Fulda, Deutschland, hielt Huonder am 31. Juli 2015 eine Rede, welche er später auch auf der offiziellen Webseite des Bistums Chur veröffentlichte. In dessen Verlauf zitierte er auch eine Bibelstelle aus dem Alten Testament, wonach homosexueller Beischlaf unter Männern mit dem Tod zu bestrafen sei. Einleitend habe Huonder zudem deren Authentizität und Wahrheit bestätigt, sowie vor und unmittelbar nach dem Zitieren ein entsprechendes Handeln propagiert, schrieb Pink Cross in ihrer Klage. Er sporne somit die Gläubigen – wenn auch indirekt – dazu an, danach zu handeln. Dies bewog Pink Cross gegen den Autor dieses Aufrufs Strafanzeige einzureichen, zumal Vitus Huonder quasi ein Wiederholungstäter ist, welcher schon des öfteren durch homophobe Rhetorik aufgefallen ist.
Diese Klage wurde nun durch das Kantonsgericht Graubünden abgelehnt. In seiner ablehnenden Antwort begründet das Gericht seinen Entscheid damit, dass die Aussagen von Bischof Huonder von Pink Cross und den Privatklägern nicht ernsthaft geglaubt werden konnten, Bischof Huonder habe seine Aussage unmöglich ernst gemeint haben können. Das Gericht geht also davon aus, dass die Aussagen zu abstrus seien, als das sie für wahr gehalten werden könnten. Diese Begründung der Richter ist doch etwas zweifelhaft, gerade wenn man die homophoben Aussagen von Huonder aus der Vergangenheit anschaut.
Pink Cross und die weiteren Privatkläger wurden verurteilt, eine Entschädigung von 1200 Franken an Vitus Huonder zu bezahlen und die Verfahrungskosten von 1500 Franken zu übernehmen. Um die anderen Privatkläger zu entlasten, übernimmt Pink Cross die Gesamtkosten des Verfahrens und der Entschädigung.
"Die aktuelle Rechtslage verunmöglicht es Schwulen und Lesben, eine Sachlage wie die Aussagen von Bischof Huonder in einem ordentlichen Gerichtsverfahren bewerten und überprüfen zu lassen", sagt Bastian Baumann, Geschäftsleiter von Pink Cross. "Die Situation ist unbefriedigend und zeigt die absolute Notwendigkeit auf, dass öffentliche Aufrufe zu Hass gegen Schwule, Lesben und Transmenschen, in der Schweiz endlich unter Strafe gestellt werden müssen."
"Wir gehen weiterhin davon aus, dass ein Mann, dessen Lebensaufgabe darin besteht, Worte zu wählen und zu gewichten, sich sehr wohl der Macht seiner Worte bewusst war.", so Baumann. Aufgrund der fehlenden Gesetzeslage verzichtet Pink Cross jedoch darauf, den Fall an das Bundesgericht weiterzuziehen.