SCHWEIZ: Rechtskommission des Ständerats ist für die Stiefkindadoption

SCHWEIZ: Rechtskommission des Ständerats ist für die Stiefkindadoption
Das Adoptionsrecht der Schweiz soll modernisiert werden, und damit soll auch den gleichgeschlechtlichen Paaren in einer Eingetragenen Partnerschaft die Stiefkindadoption ermöglicht werden. Die ständerätliche Rechtskommission hat sich nun am Dienstag ebenfalls für diese Neuerungen ausgesprochen.

Wie die Parlamentsdienste mitteilen, sprach sich die Rechtskommission des Ständerats mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung für die Vorlage aus, mit welcher das Adoptionsrecht in der Schweiz gesellschaftlichen Realitäten von heute angepasst werden soll. Damit soll verstärkt das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen. Die Stiefkindadoption soll dann nämlich nicht mehr nur Ehepaaren offen stehen, sondern auch gleichgeschlechtlichen Paaren, welche in einer Eingetragenen Partnerschaft leben, sowie Konkubinatspaaren.

Bei der Stiefkindadoption wird es Paaren ermöglicht, das sie leibliche Kinder des Partners adoptieren können. Dies ist vor allem auch bei Regenbogenfamilien dringend nötig, da es gerade in diesem Bereich zahlreiche rechtliche Unsicherheiten gibt. Die Voraussetzungen wären, dass die Paare seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen. Dies hat auch Einfluss auf Ehepaare, da neu auch dort die Dauer des gemeinsamen Haushalts zählen würde, und nicht mehr die Dauer der Ehe.

Neben dieser Änderung soll auch das Mindestalter für eine Adoption gesenkt werden, und zwar von 35 Jahren auf neu 28 Jahre. Des Weiteren sollen auch die Kinder zwingend angehört werden, egal ob sie bereits urteilsfähig sind oder nicht. Auf die Frage, welche Behörde für den Entscheid der Adoption zuständig ist, musste Fabio Abate (TI/FDP), der Präsident der Rechtskommission des Ständerats, einen Stichentscheid fällen. So sollen dies die Kantone selber festlegen dürfen. Der Bundesrat hingegen entschied sich in seinem Entwurf dafür, dass die Zuständigkeit bei einer einzelnen, kantonalen Behörde liegen solle.

Die Adoption eines anderen Kindes als jenes eines Partners, soll für Paare, welche in einer Eingetragenen Partnerschaft leben, weiterhin nicht möglich sein.