SCHWEIZ: Schwules Paar aus St. Gallen kämpft weiter für sein Kind
Es ist eine wahre Odyssee, welche die beiden Männer auf sich nehmen müssen, und die zeigt auch deutlich die Grenzen unserer derzeit geltenden Gesetze auf. Das schwule Paar aus St. Gallen, welches in einer Eingetragenen Partnerschaft lebt, reiste in die USA, wo sie durch eine Leihmutter ein Kind austragen liessen. Das Kind entstand mittels künstlicher Befruchtung durch eine Eizelle einer anonymen Spenderin und durch das Sperma von einem der beiden Männer. Der Junge kam zur Welt und im US-Bundesstaat Kalifornien wurden auch beide Männer als dessen offizielle Väter eingetragen. Zurück in der Schweiz wollten sie das selbe erreichen. Doch damit begann ein wahrer Marathon durch die Gerichte.
Nachdem das kantonale Amt für Bürgerrecht und Zivilstand in St. Gallen es ablehnte, beide Männer als Väter einzutragen, gab es im August 2014 Grund zur Freude: Das Verwaltungsgericht in S. Gallen anerkannte Beide als Väter des Kindes, denn, so die Urteilsbegründung, das Wohl des Kindes stehe an erster Stelle. Ein wahrlich historisches Urteil damals. Doch die Freude war nur von kurzer Dauer. Das Bundesamt für Justiz wollte sich damit nicht einverstanden zeigen, legte zur weiteren Klärung Beschwerde ein und zog den Fall weiter ans Bundesgericht. Nicht zuletzt auch, da Leihmutterschaft in der Schweiz verboten ist.
Im Mai hat dann das Bundesgericht in Lausanne geurteilt - wenn auch knapp mit drei zu zwei Stimmen: Kinder in der Schweiz dürfen keine zwei Väter haben. Dadurch wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts in St. Gallen wieder aufgehoben. Damit bestätigten die Richter das Verbot der Leihmutterschaft. Der Junge ist mittlerweile vierjährig und ins Personenstandsregister wurde nun neben dem biologischen Vater auch eingetragen, wer die biologische Mutter ist, und dass es sich um eine anonyme Eizellenspende handelte.
Gegen dieses Urteil haben nun wiederum die beiden Männer Beschwerde eingereicht, und damit haben sie den Weg an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeschlagen. Dabei wird nun neu das Elternpaar durch eine Anwältin, und das Kind durch einen eigenen Anwalt vertreten. Letzterer macht dabei geltend, dass die Nichtanerkennung der Elternschaft des zweiten Vaters fatale Auswirkungen für das Kind haben kann, etwa hinsichtlich der Betreuung, des Unterhalts oder beim Erben. Die Anwältin des Paares erklärt zudem, dass die Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention noch schwerer wiege, da Eingetragenen Paaren in der Schweiz die Adoption von Kindern generell nicht erlaubt sei.
Es wird also äusserst spannend, wie sich die Richter in Strassburg entscheiden werden, und ihr Urteil könnte weitreichende Konsequenzen in Bezug auf das Adoptionsrecht für schwullesbische Paare in der Schweiz haben.