SCHWEIZ: Ständerat stimmt für gewisse Erleichterungen für trans und inter Menschen
Trans und intergeschlechtliche Menschen sollen es in Zukunft deutlich einfacher haben, ihren Geschlechtseintrag im Zivilstandsregister zu ändern. Dazu soll künftig nur noch eine einfache Erklärung nötig sein. Diese Änderung wird grosse Auswirkungen auf deren Alltag haben, denn mit dem leichteren Zugang zu jenen Dokumenten, welche ihre gelebte Geschlechtsidentität widerspiegeln, müssen sie sich künftig nicht mehr outen, wenn sie ihre Ausweise, Zeugnisse oder ähnliches vorzeigen. Bislang war für diese eigentlich einfache Anpassung jeweils ein kompliziertes Gerichtsverfahren nötig, welches nicht nur sehr lange dauerte, sondern auch noch teuer war. Zudem war es auch ein bürokratischer Leerlauf, da praktisch alle Gesuche von den Gerichten gutgeheissen wurden. Diese Erleichterung für trans und inter Menschen wurde nun vom Ständerat mit 31 zu 7 Stimmen bei 7 Enthaltungen gutgeheissen.
Neben dieser erfreulichen Erleichterung vollzog der Ständerat aber auch einen Rückschritt bei Minderjährigen und bei Menschen unter umfassender Beistandschaft. Bislang konnten urteilsfähige Personen selbstständig eine Änderung ihres Geschlechtseintrags beantragen. Doch mit 27 zu 15 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, stimmte nun der Ständerat dafür, dass für eine solche Änderung bei Minderjährigen und bei Menschen unter umfassendem Beistand, künftig die Zustimmung der Eltern respektive des gesetzlichen Vertreters nötig sein wird. Dies gilt dann sowohl für urteilsfähige, wie auch für urteilsunfähige. Obwohl es bislang keinerlei Probleme diesbezüglich gab in der Praxis, leitet der Ständerat damit einen Rückschritt ein.
Die Vorlage geht nun weiter zur Debatte im Nationalrat.