SCHWEIZ: Zürcher Regierungsrat lehnt Unisex-WCs in Bars und Restaurants ab
Seit 1982 gibt es den sogenannten WC-Paragrafen in Zürich, der es Bars, Restaurants und anderen Gastrobetrieben vorschreibt, dass sie über geschlechtergetrennte WCs verfügen müssen, sobald sie mehr als 50 Plätze anbieten. Während Bern und Luzern ähnliche Regelungen längst abgeschafft haben und damit geschlechtsneutrale Lösungen explizit erlauben, so will der Regierungsrat im Kanton Zürich an der aktuellen Regelung festhalten. Er lehnte nämlich einen entsprechenden Vorstoss von SP, SVP und FDP ab.
Dass sich ausgerechnet die SP und die SVP, welche ansonsten praktisch komplett verschiedene, politische Profile haben, in dieser Angelegenheit zusammengetan haben, dürfte an den unterschiedlichen Beweggründen liegen, welche schlussendlich aber das selbe Ziel haben. So sind es die wirtschaftlichen Interessen, welche sowohl bei der SVP, wie auch bei der FDP ausschlaggebend waren. So würden die Lokale mit dieser Pflicht zuviel Fläche verlieren, und zudem sei die Zahl von 50 Plätzen auch absolut willkürlich. Ein Lokal mit 49 Plätzen könne nur eine Toilette haben, eines mit 51 brauche hingegen zwei WCs nach Geschlechtern getrennt.
Anders hingegen lautet die Argumentation bei der SP: So erklärte etwa Kantonsrat Andrew Katumba, dass sich auch die Richtlinien ändern müssen, wenn sich die Gesellschaft an sich ändere. So würde mit diesem Vorstoss die Möglichkeit bestehen, das veraltete Gesetz den aktuellen Gesellschaftsnormen anzupassen.
Beide Sichtweisen schienen aber den Regierungsrat nicht überzeugt zu haben, denn er lehnte den Vorstoss der drei Parteien ab. Als Begründung gab er Sicherheitsbedenken von Frauen an, denen Rechnung getragen werden müsse. Obwohl die Initianten auch Sicherheitsmassnahmen berücksichtigt haben, wie etwa oben und unten geschlossene Kabinen, so gewichtete der Regierungsrat das Argument des Unbehagens für Frauen und sich als weiblich identifizierende Personen als wichtiger.