SINGAPUR: Schwuler Mann darf sein Kind nicht adoptieren

SINGAPUR: Schwuler Mann darf sein Kind nicht adoptieren
Einem schwulen Mann in Singapur wurde die Adoption seines eigenen Kindes untersagt, welches durch eine Leihmutter zur Welt kam und dessen biologischer Vater er ist. Der mittlerweile vierjährige Junge wird aber weiterhin beim schwulen Paar leben können…

Die beiden Männer sind bereits seit 13 Jahren ein Paar und vor vier Jahren bezahlten sie einer Frau in den USA 200'000 US-Dollar, damit sie ihr Kind als Leihmutter austrägt. Nun wollte der biologische Vater des Kindes, ein Arzt, in seiner Heimat erreichen, dass er seinen Sohn adoptieren kann, damit dieser auch rechtlich anerkannt wird und nicht zuletzt die Staatsbürgerschaft von Singapur erhalten kann. Um sich über die rechtliche Situation beraten zu lassen, wandten sich die beiden Männer darauf an das Ministerium für Soziales und Familienentwicklung in Singapur. Dort winkte man aber gleich ab und erklärte, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass einem schwulen Paar die Adoption eines Kindes bewilligt werde. Darauf ging das Paar einen Schritt weiter und wandte sich an ein Bezirksgericht um ihre Beziehung zum Kind auf ein rechtliches Fundament setzen zu können.

Doch auch dort erhielt das Paar nun einen Dämpfer. Nicht mal der biologische Vater des Kindes wurde für die Adoption zugelassen. Bezirksrichterin Shobha Nair lehnte den Antrag ab und erklärte, dass der Antragssteller selber Arzt sei und deshalb die aktuelle, rechtliche und medizinische Vorgehensweisen genau kenne, welche sie unternommen haben um selber ein Kind zu bekommen, und er wisse daher auch genau, dass diese Möglichkeiten in Singapur selber nicht zugelassen seien. Der Mann dürfe sich daher nicht im Nachhinein an das Gericht wenden um diese Taten quasi rückwirkend legitimieren zu lassen. Dieser Antrag sei ein Versuch, die Beziehung zwischen Eltern und Kind offiziell zu machen um damit auch gewisse Vorteile wie die Staatsbürgerschaft zu erhalten. Da der einfache Weg nicht möglich gewesen sei, habe man es nun durch die Hintertüre versucht, führte Nair in ihrem Urteil weiter aus. Es liege in der Hand des Migrationsamtes, ob das Kind einen Pass von Singapur erhalte oder nicht.

Shobha Nair unterstrich in ihrem Urteil aber auch ganz klar, dass sich diese Entscheidung kein Urteil über gleichgeschlechtliche Elternpaare sei. Auch das Interesse des vierjährigen Jungen werde dadurch nicht unberücksichtigt gelassen. Die beiden Männer sind die einzigen Eltern, die der Junge kenne und er werde auch weiterhin bei ihnen bleiben können. Das Gericht könne aber nur das geltende Gesetz anwenden, und dieses widerspiegle jeweils die Moral und die Wünsche der Bewohner von Singapur…