TAIWAN: Verwaltungsgericht anerkennt die gleichgeschlechtliche Ehe (noch) nicht

TAIWAN: Verwaltungsgericht anerkennt die gleichgeschlechtliche Ehe (noch) nicht
Ein lesbisches Paar, welches in Kanada offiziell geheiratet hat, wollte erreichen, dass ihre Ehe auch in Taiwan anerkannt wird. Doch trotz positiver Signale eines Urteils des Obersten Gerichts hat das Verwaltungsgericht den Antrag der beiden Frauen nun abgelehnt und gegen eine Anerkennung geurteilt.

Es war im Jahr 2014 als Liang Tzung-huei und Chu Pei-shuan in Kanada geheiratet haben. Als sie nun in ihre Heimat Taiwan zurück kamen wollten sie erreichen, dass ihre Ehe auch dort anerkannt wird. Dazu reichten sie einen entsprechenden Antrag bei der Hauptstadtbehörden in Taipeh ein, doch diese winkten ab. Die beiden Frauen wollten diesen Entscheid aber nicht auf sich sitzen lassen und sind in Berufung gegangen. Nun hat sich auch das Verwaltungsgericht mit dem Fall befasst und das frühere Urteil gestützt. Die Richter urteilten, dass das Verwaltungsgericht nicht die Kompetenzen habe, die Behörden dazu zu zwingen, schwullesbische Ehen anzuerkennen. Sie erklärten zwar, dass die Definition der Ehe geändert werden sollte, doch zum jetzigen Zeitpunkt könne eine Ehe für gleichgeschlechtliche Paare noch nicht anerkannt werden.

Das Oberste Gericht von Taiwan hat vor einigen Monaten bereits erklärt, dass das derzeit geltende Verbot der Ehe für schwullesbische Paare gegen die Verfassung verstosse. Die obersten Richter gaben der Politik darauf zwei Jahre Zeit, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten um Marriage Equality einzuführen. Bis es soweit ist, müssen sich Tzung-huei und Pei-shuan nun wohl noch gedulden, um ihre Ehe auch von Taiwan anerkannt zu bekommen.