UK: Partnerschaftsgesetz gilt nun auch für Hetero-Paare
Heterosexuelle Paare hatten bislang einzig die Möglichkeit der Ehe, während gleichgeschlechtliche Paare sich zwischen einer Eingetragenen Partnerschaft und einer Ehe entscheiden konnten. Das Oberste Gericht Grossbritanniens hat darauf im Juni den beiden Klägern Rebecca Steinfeld und Charles Keidan Recht gegeben, und geurteilt, dass das Partnerschaftsgesetz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstosse.
Die britische Regierung hatte darauf zwei Optionen: Entweder das Partnerschaftsgesetz ganz abschaffen, oder es für heterosexuelle Paare zugänglich machen. Nun hat sich Premierministerin Theresa May zu diesem Thema geäussert und öffentlich erklärt, dass man sich für Letzteres entschieden habe. Das Ziel der Regierung ist es dabei auch, jenen heterosexuellen Paaren, welche nicht heiraten wollen, eine Möglichkeit zu bieten, ihre Lebenspartnerschaft rechtlich abzusichern. So haben Paare, welche zwar während Jahren bereits zusammenleben, aber nicht verheiratet sind, keinen Zugang zur gegenseitigen Altersvorsorge, es gilt kein automatisches Erbrecht und auch keine Steuerfreiheit.
Wie May weiter erklärt, gebe es in Grossbritannien rund 3.3 Millionen solcher Paare. Mit der Öffnung der Eingetragenen Partnerschaft sorge man nun dafür, dass alle Paare den Zugang zu den gleichen Möglichkeiten haben.
Schottland wird aufgrund des Entscheid des Obersten Gerichts ebenfalls darüber entscheiden, ob man das Partnerschaftsgesetz für heterosexuelle Paare öffnen will.