UK: Verheiratete LGBT-Paare erhalten die gleichen Rentenansprüche
Den Fall ins Rollen gebracht hat der 66-jährige John Walker, welcher um die Rentenansprüche für seinen Ehemann gekämpft hat. Diesbezüglich gibt es nämlich eine Gesetzeslücke, welche bis anhin ungeklärt war. Ältere, heterosexuelle Ehepaare hatten nämlich während Jahren Zeit um eine gemeinsame Rente aufzubauen, welche auch beim Tod eines Ehegatten zum Zuge kam. Einige private Vorsorgeeinrichtungen wollten diese Renten für gleichgeschlechtliche Paare jedoch nur bis ins Jahr 2005 zurückrechnen, jenem Zeitpunkt, als schwullesbische Paare ihre Partnerschaften eintragen lassen konnten.
Dies wollte Walker, welcher mit seinem Partner bereits seit mehr als 30 Jahren in einer Beziehung lebt, nicht hinnehmen und so hat er geklagt. Sollte er sterben, so würde sein Lebenspartner nämlich laut Ansicht der Vorsorgeeinrichtung gerade einmal 500 britische Pfund erhalten, rund 623 Schweizer Franken. Würde es sich bei den Beiden jedoch um ein verheiratetes, heterosexuelles Paar handeln, dann würde die Witwe rund 41'000 Pfund, rund 51'100 Schweizer Franken, als Witwenrente erhalten.
Dies ist eine Ungerechtigkeit, empfanden auch die Richter, und so gaben sie John Walker Recht: Verheiratete, gleichgeschlechtliche Paare haben dieselben Rentenansprüche wie heterosexuelle Paare.