UNGARN: Europ. Gerichtshof weist Ungarn in seine Schranken
Es ist ein massiver Rückschritt, welcher die ungarische Regierung vor rund sechs Wochen beschlossen hat. Mit dem neuen Gesetz wurde es Transmenschen im Artikel 33 konkret verunmöglicht, ihr Geschlecht in den offiziellen Dokumenten anzupassen. Damit wurden die Transmenschen rechtlich gesehen quasi unsichtbar gemacht. Dieser Schritt, unterstützt von der Regierung Orban, sorgte europaweit für Proteste und auch die Europäische Union kritisierte die Entscheidung.
Nun hat aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein erstes Urteil gefällt, welches Ungarn diesbezüglich bereits etwas in die Schranken weist. Dabei ging es nicht um den umstrittenen Artikel 33, sondern um einen iranischen Flüchtling in Ungarn. Das Gericht erklärte dabei einstimming, dass Ungarn den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletze, indem sie das wahre Geschlecht des Transmannes aus dem Iran nicht anerkennen. Ein grosses Sieg für den iranischen Flüchtling - und für die Trans-Community in Ungarn.
Der Artikel 8 besagt, dass jede Person das Recht habe, dass ihr Privat- und Familienleben respektiert werde. Obwohl dieses Urteil explizit für Ausländer gefällt wurde, welche in Ungarn leben, also auch für Flüchtlinge, so ist anzunehmen, dass dieses Urteil auch auf die Staatsbürger von Ungarn selber zutreffen wird. So gesehen, ist das Urteil indirekt auch eine erste Warnung an Ungarn, dass ihr Anti-Transgender-Gesetze vor dem Gerichtshof nicht bestand haben wird.
Damit haben Politiker nun die Möglichkeit, dass umstrittene Gesetz selber wieder zurückzunehmen, oder auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu warten - und dieses wird kommen. Bereits haben 23 Transmenschen eine entsprechende Klage in Strassburg deponiert - 40 weitere sind diesen Schritt aktuell am planen. Doch auch in Ungarn selber ist das Gesetz unter Beschuss: LGBTI+ Aktivisten haben beim Verfassungsgericht ebenfalls eine Klage eingereicht, damit dieses transphobe Gesetz geprüft wird.