USA: Kein Diskriminierungsschutz für Transsexuelle
Der Fall liegt bereits drei Jahre zurück, doch es kam erst jetzt zum Ende eines langen Gerichtsstreits. Hinter dem Gerichtsfall stehen eine transsexuelle Frau und das Bestattungsunternehmen "RG & GR Harris Funeral Homes. Das Unternehmen hatte damals einen Mann gefeuert, der der Geschäftsleitung mitgeteilt hat, dass er sich einer Geschlechtsanpassung unterziehen und künftig in Frauenkleidung ihre Arbeit verrichten werde. Dem Arbeitgeber gab an, er könnte das nicht mit seinem christlichen Glauben vereinbaren, für ihn sei Transsexualität nichts Normales. Der Fall bewog die US-Gleichbehandlungsbehörde EEOC das Bestattungsinstitut wegen Geschlechtdiskriminierung anzuzeigen.
Nun der Schock: Die Klage wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass es für das Bestattungsunternehmen eine erhebliche Belastung sei eine Person im Team zu haben, die ihre religiöse Gefühle verletzt. Aus diesem Grund käme die Antidiskriminierungsrichtlinie "Titel VII" - es verbietet Diskriminierung im Arbeitsrecht aufgrund der Merkmale Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, nationale Herkunft und Religion - nicht zum Einsatz.
Während die einen feiern, fürchten sich die anderen. Feiern tut das Bestattungsinstitut, allen voran deren Anwalt Doug Wardlow von der LGBT-feindlichen Organisation "Alliance Defending Freedom": Für ihn sei der Ausgang des Rechtstreits ein Sieg für die Religionsfreiheit. Für ihn existiere Transsexualität bei Christen nicht.
Geschockt hingegen ist Sarah Warbelow von der LGBT-Organisation "Human Rights Campaign", sie stuft den Fall als rücksichtslos ein. Jay Kaplan von der Bürgerrechtsorganisation ACLU ist sehr beunruhigt: Er fürchtet dass die Antidiskriminierungsrichtlinien in Zukunft nicht mehr greifen, wenn jemand vorgibt, dass seine Gefühle aufgrund der Religion verletzt werde. Für LGBT-Aktivisten ist das Signal gefährlich: Das Urteil ist ein Präferenzfall und das könne zu negative Auswirkungen auf die Rechte aller Minderheiten haben.