USA: Supreme Court fällt zwei Entscheidungen

USA: Supreme Court fällt zwei Entscheidungen
In einem ersten, weitreichenden Urteil schützt das Oberste Gericht der USA die Rechte von schwullesbischen Elternpaaren, indem sie in allen Bundesstaaten genau gleich auf dem Geburtszertifikat der Kinder eingetragen werden müssen wie heterosexuelle Paare. In einem zweiten Entscheid erklärte das Supreme Court, dass es sich dem Fall einer Bäckerei in Denver annehmen wird, welche sich geweigert hat, einem gleichgeschlechtlichen Paar eine Hochzeitstorte zu backen.

Es wurde als weiterer Meilenstein gefeiert: Die Obersten Richter der USA gaben einem Gesetz aus Arkansas eine Abfuhr, durch welches schwullesbische Paare im Geburtszertifikat ihrer Kinder anders aufgeführt worden wären als heterosexuelle Paare. Sprich, mit dem Gesetz wollte der Bundesstaat erreichen, dass nur die biologischen Eltern eingetragen werden. Durch das Urteil haben gleichgeschlechtliche Paare nun auf diesen Zertifikaten landesweit die gleichen Rechte. Den Klägern gelang es, dem Gericht aufzuzeigen, welch weitreichende Konsequenzen dieses Gesetz gehabt hätte. So wäre beispielsweise die elterliche Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt, wenn es um schulische oder medizinische Belange geht. So gibt es etwa gerade auch in Arkansas Schulen, welche Auskünfte über die Schüler nur an jene Eltern weitergeben dürfen, welche auf dem Geburtszertifikat eingetragen sind. Die Gegner wollten geltend machen, dass die Rechte der Eltern von der Biologie herführen würden, und nicht von einer Ehe.

In einer zweiten Entscheidung erklärten die Richter des Supreme Court, dass sie sich einem Fall aus Denver im US-Bundesstaat Colorado annehmen werden. Dieses Urteil wird für die LGBT-Community ebenfalls weitreichende Konsequenzen haben. Es geht dabei um Bäcker Jack Phillips vom Masterpiece Cakeshop, welcher sich weigerte einem schwulen Paar eine Hochzeitstorte zu backen. Er könne den Auftrag aufgrund seiner religiösen Ansichten nicht annehmen, erklärte er damals im Juli 2012, da die Ehe für ihn ausschliesslich zwischen Mann und Frau sein könne. Er habe dem Paar damals erklärt, dass er ihnen gerne Geburtstagskuchen, Cookies oder sonstige Torten machen könne, nur einfach keine Hochzeitstorte. Ein Gericht in Colorado hat damals dem schwulen Paar Recht gegeben, und Phillips verurteilt, da es nicht erlaubt sei, einen Auftrag aufgrund der sexuellen Orientierung eines Kunden abzulehnen. Auch ein Berufungsgericht urteilte gleich, so dass der Bäcker den Fall nun bis vor das Oberste Gericht weitergezogen hat. Die LGBT-Organisation Lambda Legal spricht von gravierenden Konsequenzen für die LGBT-Community, sollten die Richter dem Bäcker nun Recht geben. Von Hochzeitstorten könne es dann weiter gehen über Blumen bis hin zum Haarschnitt oder zu Hotelübernachtungen. Geschäftsinhaber könnten sich dann immer auf ihre religiösen Ansichten berufen und LGBTs als Kunden einfach ablehnen…