ALGERIEN: Gericht verurteilt 44 Personen wegen angeblich schwuler Hochzeitsfeier

ALGERIEN: Gericht verurteilt 44 Personen wegen angeblich schwuler Hochzeitsfeier
Die Männer sollen schwul ausgesehen haben, erklärten die Richter, zudem hätten auch die Dekoration der Räumlichkeiten, die Blumen und die Süssigkeiten dafür gesprochen, dass es sich beim Fest um die Hochzeit eines schwulen Paares gehandelt habe. Aus diesem Grund wurden nun insgesamt 44 Personen zu Haftstrafen verurteilt.

Die Richter erklärten, dass sich die 44 Verhafteten wegen gleichgeschlechtlichen Beziehungen, Erregen öffentlichem Ärgernis, sowie wegen der Gefährdung von Mitmenschen, da die Corona-Regel der Quarantäne gebrochen wurde, strafbar gemacht haben. Aus diesem Grund wurden insgesamt neun Frauen und 35 Männer zu Haftstrafen und Geldbussen verurteilt.

Zwei der Männer müssen dabei für jeweils drei Jahre ins Gefängnis und zudem eine Geldstrafe bezahlen, während die anderen 42 zu Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr verurteilt wurden. Als Beweis für die Teilnahme an einer angeblich schwulen Hochzeit nannten die Richter dabei die Dekoration der Räumlichkeiten, die Blumen und Süssigkeiten, sowie die Männer, welche schwul ausgesehen haben.

Die "Hochzeit" fand bereits am 24. Juli in el-Khroub in der Provinz Constantine statt. Die Nachbarn sollen die Polizei gerufen haben, worauf diese eine Razzia in jenem Privathaus durchführten, wo die Feier stattfand. Dabei wurden 44 Personen festgenommen - die meisten Studenten an der Universität.

Human Rights Watch richtete einen Appell an die Behörden in Algerien und forderte die sofortige Aufhebung der Strafe und die umgehende Freilassung der beiden Männer aus dem Gefängnis. Dass in Algerien die Privatsphäre von Personen verletzt würde, sei nichts neues, heisst es von der Organisation, doch dass dutzende Studenten aufgrund ihrer angeblichen, sexuellen Orientierung verhaftet werden, sei eine massive Verletzung der Grundrechte. Die Verhaftungen würden zudem gegen die Verfassung des Landes verstossen, welche die Privatsphäre der Personen, explizit auch in ihren Häusern schütze.

Laut dem Artikel 338 des Strafgesetzes können gleichgeschlechtliche Aktivitäten in Algerien mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Die Strafen können aber erhöht werden, wenn der Artikel 333 noch hinzugezogen wird, welcher Erregen öffentlichen Ärgernis beinhaltet, insbesondere wenn es ein Akt gegen die Natur ist, und eine Person des gleichen Geschlechts miteinbezieht. Dann drohen bis zu drei Jahre Haft plus eine Geldstrafe.