ANTIGUA & BARBUDA: Verbot von gleichgeschlechtlichen Aktivitäten ist verfassungswidrig

ANTIGUA & BARBUDA: Verbot von gleichgeschlechtlichen Aktivitäten ist verfassungswidrig
Die noch aus Kolonialzeiten stammenden Gesetze, welche auf Antigua und Barbuda gleichgeschlechtliche Aktivitäten bestrafen, seien diskriminierend gegen queere Menschen und aus diesem Grund seien sie verfassungswidrig. Dies urteilte nun ein Obergericht im Inselstaat.

Seit fast 150 Jahren wurden queere Menschen in Antigua und Barbuda, wie in vielen anderen ehemaligen britischen Kolonien, aufgrund dieser Gesetze diskriminiert. Die Sektionen 12 und 15 im Sexualstrafgesetz wurden bei einer Reform noch aus der Kolonialzeit übernommen und sie verbieten einerseits Analsex, aber auch grobe Unanständigkeiten, was ebenfalls für gleichgeschlechtliche Aktivitäten verwendet wird.

David Orden, ein schwuler Mann aus Antigua, hat nun mit Unterstützung der beiden Organisationen Women Against Rape und der Eastern Caribbean Alliance for Diversity and Equality (ECADE) eine Klage gegen dieses Gesetz eingereicht. Es dauerte ganze sieben Jahre, bis es nun zu diesem Urteil gekommen ist.

In seinen Ausführungen vor Gericht erklärte er unter anderem, dass er gemobbt, geschlagen und belästigt wurde, doch die Polizei habe sich stets geweigert, diese Vorfälle zu untersuchen. Stattdessen sei er auch von den Beamten mit diskriminierenden Fragen belästigt worden, etwa, weshalb er schwul sei und weshalb er sich diesen Lebensstil ausgesucht habe.

Das Gericht gab Orden nun Recht und erklärte, dass die Kriminalisierung von einvernehmlichen Beziehungen unter Erwachsenen der Verfassung von Antigua widerspricht, und zwar in Bezug auf Freiheit, Schutz vor dem Gesetz, Schutz der Privatsphäre, Freiheit sich auszudrücken und dem Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Dabei zählte das Gericht die sexuelle Orientierung ebenfalls zur Kategorie des Geschlechts dazu.

Weiter stellte das Gericht auch klar, dass das Recht auf Privatsphäre darüber hinausgehe, dass jemand einfach nur in Ruhe gelassen werde, sondern, es berücksichtige auch die Würde jedes Einzelnen, die Aspekte der physischen und sozialen Identität, sowie das Recht, Beziehungen zu anderen Menschen aufzubauen.

Bislang galten auf Antigua und Barbuda bei Verstössen gegen das Verbot auf gleichgeschlechtliche Aktivitäten bis zu 15 Jahre Haft, selbst wenn sie innerhalb einer Beziehung und einvernehmlich stattfinden. Mit der Aufhebung des Verbots und der Entkriminalisierung von Homosexualität ist Antigua und Barbuda bereits das dritte Land in der Karibik, welches diesen Schritt durch die Gerichte vollzogen hat. In Barbados, St. Lucia, sowie in St. Kitts und Nevis laufen zudem ähnliche Bestrebungen vor Gericht.