AUSTRALIEN: Schwule Asylsuchende äusserst homophob befragt
Schluckten Sie das Sperma? Wer hat an wem zuerst Oralsex ausgeübt? Was haben Sie während dem Sex sonst noch gemacht? Sind beide gekommen? Wann hatten Sie das letzte Mal Sex und wo? Wie lange hat es gedauert? Haben Sie Kondome benutzt?
Zwei schwule Männer aus Bangladesch mussten sich während ihrer Befragung durch australische Beamten äusserst intime und erniedrigende Fragen gefallen lassen. Damit wollten diese feststellen, ob die Asylsuchenden tatsächlich schwul sind. In ihrer Heimat drohte den Männern bis zu lebenslange Haft, was nun in Australien ein enormes Abhängigkeitsverhältnis darstellte, aber auch einen Machtmissbrauch durch die Behördenmitarbeiter.
Die Dokumente, welche diese Befragung belegen, stammen aus dem Jahr 2012 und wollten von den australischen Behörden erst unter den Teppich gekehrt werden. Doch aufgrund eines Freedom of Information-Antrag durch Buzzfeed News wurden die Protokolle der Verhörung nun freigegeben und veröffentlicht. Dabei werden die Identitäten der beiden Männer nicht preisgegeben, es ist nur von Antragssteller A und B die Rede, aber es zeigt die Befragung eines Beamten im damaligen Department of Immigration and Citizenship in Sydney.
Der Beamte fragte die beiden Männer, getrennt von einander, immer wieder intimste Fragen über ihr Sexualleben. So wurde sie unter anderem gefragt, wann sie das letzte Mal Sex miteinandern hatten, in welchem Raum und wie lange es gedauert hat. Als einer der Männer erklärte, dass sie sich auch einem Gesundheitscheck unterzogen haben, bohrte der Beamte noch tiefer: Warum war es ein Problem, dass Sie sein Sperma geschluckt haben? Das machen Sie normalerweise also nicht? Sie haben das erst einmal gemacht? Wie lange nachdem Sie sein Sperma geschluckt haben, wie lange danach warteten Sie bis zum Gesundheitscheck?
Die selben Fragen wurden beiden Männern gestellt um die Antworten zu vergleichen und um festzustellen, ob die Antragssteller auch wirklich schwul sind und eine Beziehung führen. Schlussendlich wurde der Visaantrag für beide Männer sogar abgelehnt. Gegen diese Entscheidung legten sie aber Berufung ein und das Refugee Review Tribunal widerrief die Absage des Beamten im Jahr 2014 und erklärte, dass sie erneut einen Antrag stellen dürfen. Ein Mitglied des Tribunals erklärte zudem, dass die Fragen, welche den beiden Männern gestellt wurden, zu aufdringlich und unnötig gewesen seien.
Später im Verfahren gab auch das Ministerium für innere Angelegenheiten zu, dass die Fragen unangebracht und unsensibel gewesen seien. Das Ministerium versuchte zudem die Dokumente unter Verschluss zu halten, damit sie nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Als Gründe gaben sie an, dass die Privatsphäre der Männer damit verletzt würde, und dass es die Behörde daran hindern würde, ihrer Arbeit nachzugehen. Der Zugang zu den Dokumenten konnte nun auch nur via einer eMailanfrage beim Ministerium direkt erfolgen, während diese Protokolle normalerweise per Download zur Verfügung stehen.