CHILE: Neues Transgender-Gesetz bringt viele Verbesserungen
Zuerst hat der Senat das Gesetz mit 26 zu 14 Stimmen doch recht deutlich genehmigt, und nur wenige Tage später hat auch der Nationalkongress mit 95 zu 46 Stimmen grünes Licht für die Einführung gegeben. Nun hat der chilenische Präsident Sebastián Piñera 30 Tage Zeit um das Gesetz in Kraft treten zu lassen. Da er das Gesetz auch öffentlich unterstützt hat, gilt seine Unterschrift als sicher.
Mit dem neuen Gesetz werden zahlreiche Verbesserungen für Transgender in Kraft treten. So sollen Transmenschen bereits ab dem Alter von 14 Jahren ihren Namen und ihr Geschlecht im Pass wechseln dürfen, und dies ohne eine geschlechtsangleichende Operation vornehmen zu müssen. Der ursprüngliche Entwurf sah sogar gar keine Altersgrenze vor, doch dafür liess sich keine Mehrheit finden. Die 14- bis 18-jährigen Jugendlichen brauchen für die Änderungen in ihren Dokumenten aber das Einverständnis der Eltern oder von ihren Erziehungsberechtigten.
Entsprechend richtet sich die Kritik der Transgender-Aktivisten auch auf diesen Punkt: Es sei ein bittersüsser Tag, erklärte Rolando Jimenez von der Organisation Movement for Homosexual Integration and Liberation, da die Diskriminierung jener unter 14 Jahren zu mehr Suiziden führen werde. Die NGO Fundación Iguales feierte hingegen das Gesetz als grosser Sieg für die Rechte der Transgender nach einem fast fünf jährigen Kampf dafür. Auch die chilenische Schauspielerin Daniela Vega, selber Transgender und Hauptdarstellerin im Oscar ausgezeichneten Film Una Mujer Fantastica, zeigte sich erfreut und postete auf Instagram ein berührendes Gedicht.
Ob das Gesetz, welches nun eingeführt wird, so bleibt, ist ungewiss denn am Horizont ziehen dunkle Wolken auf: Die beiden konservativen Abgeordneten Sergio Bobadilla und Juan Antonio Coloma haben bereits angekündigt, dass sie vor das Verfassungsgericht ziehen wollen. Da sich das Gesetz auch an Minderjährige richte, verletzt es ihrer Meinung nach die Verfassung: Es untergrabe die biologische Identität von Minderjährigen...