DEUTSCHLAND: Gericht beurteilt die Adoptionsgesetze als verfassungswidrig
Im Februar 2020 kam Laura zur Welt und ihre Eltern Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann wollten, dass Beide in der Geburtsurkunde automatisch als Mütter eingetragen werden. Da ihnen dies nach geltendem Adoptionsrecht verweigert wurde, reichten sie eine Klage auf Gleichbehandlung mit heterosexuellen Ehepaaren ein. Das Oberlandesgericht in Celle beurteilte nun den Fall und erklärte die aktuell geltenden Regelungen diesbezüglich als verfassungswidrig. Aus diesem Grund leiteten die Richter das Urteil direkt weiter an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, welches nun darüber zu befinden hat.
Bei heterosexuellen Ehepaaren wird der Mann eines Kindes automatisch als Vater eingetragen, und es wird dabei nicht als relevant angesehen, ob es dessen leibliches Kind ist oder nicht. Bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren ist dies hingegen nicht der Fall, und, in diesem konkreten Fall, muss die Ehefrau den zeit- und kostenintensiven Weg der Stiefkindadoption beschreiten. Mit ihrer Klage wollen Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann nun diese Ungleichbehandlung aus dem Weg schaffen.
Die Richter erklärten, dass im aktuellen Bürgerlichen Gesetzbuch lesbische Ehepaare nicht erwähnt seien und deshalb nicht automatisch beide Frauen als Mütter eingetragen werden können. Damit werde nicht nur das geschützte Elternrecht verletzt, sondern auch das Grundrecht eines jeden Kindes auf Erziehung und Pflege durch die Eltern. Da dieser vorliegende Fall somit nicht geklärt sei, könne man die Klage nicht abweisen, sondern man müsse sie ans Bundesverfassungsgericht weiterleiten.
Die beiden Frauen haben bereits im Vorfeld angekündigt, dass sie die Klage ohnehin weitergezogen hätten, wenn das Oberlandesgericht in Celle ihre Klage abgelehnt hätte.