ESTLAND: Partnerschaftsgesetz tritt in Kraft, doch Paare müssen warten
Im Oktober stimmte mit Estland erstmals ein Parlament einer ehemalige Sowjet-Republik für die Einführung eines geschlechterneutralen Partnerschaftsgesetzes - und zwar mit einem denkbar knappen Resultat, nämlich mit 40 zu 38 Stimmen. Gleichgeschlechtliche Paare erhalten dadurch in gewissen Bereichen die selben Rechte wie verheiratete Ehepaare, so etwa in Bezug auf das Eigentum, Erben und die Anerkennung innerhalb der Verwandtschaft. Des Weiteren wird auch die Stiefkindadoption ermöglicht.
Obwohl bei der Abstimmung im Parlament der 1. Januar 2016 bestimmt wurde, an welchem das Gesetz in Kraft treten soll, kommt es nun zu Verzögerungen, wie die estische Notariatskammer mitteilt. Die Paare müssen noch warten um ihre Partnerschaft einzutragen, da die nötigen Anpassungen noch nicht in den Gesetzen implementiert werden konnten.
Estland ist der westlichste der Baltikumstaaten.