ESTLAND: Partnerschaftsgesetz tritt in Kraft, doch Paare müssen warten

ESTLAND: Partnerschaftsgesetz tritt in Kraft, doch Paare müssen warten
In Estland trat am 1. Januar erstmals ein Partnerschaftsgesetz in einer ehemalige Sowjet-Republik in Kraft. Da aber noch nicht alle Details geklärt werden konnten, müssen die Paare noch warten, bis sie ihre Partnerschaft eintragen lassen können.

Im Oktober stimmte mit Estland erstmals ein Parlament einer ehemalige Sowjet-Republik für die Einführung eines geschlechterneutralen Partnerschaftsgesetzes - und zwar mit einem denkbar knappen Resultat, nämlich mit 40 zu 38 Stimmen. Gleichgeschlechtliche Paare erhalten dadurch in gewissen Bereichen die selben Rechte wie verheiratete Ehepaare, so etwa in Bezug auf das Eigentum, Erben und die Anerkennung innerhalb der Verwandtschaft. Des Weiteren wird auch die Stiefkindadoption ermöglicht.

Obwohl bei der Abstimmung im Parlament der 1. Januar 2016 bestimmt wurde, an welchem das Gesetz in Kraft treten soll, kommt es nun zu Verzögerungen, wie die estische Notariatskammer mitteilt. Die Paare müssen noch warten um ihre Partnerschaft einzutragen, da die nötigen Anpassungen noch nicht in den Gesetzen implementiert werden konnten.

Estland ist der westlichste der Baltikumstaaten.