FRANKREICH: Gesetz, welches OnlyFans & Co. verboten hätte, wird angepasst

FRANKREICH: Gesetz, welches OnlyFans & Co. verboten hätte, wird angepasst
Viele Adult Content Creators von Plattformen wie OnlyFans oder Cam4, sowie deren Konsument:innen hätten sich plötzlich in der Illegalität wiedergefunden: Nach Protesten hat die französische Nationalversammlung nun aber reagiert und diesen Teil des neu überarbeiteten Gesetzespakets gegen sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, welches auch P*rn*grafie und Sexarbeit umfasst, zurückgenommen.

Ein neues Gesetzespaket soll sich gegen sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt richten, dabei wurden verschiedenste Aspekte mit dazu genommen, welche damit im Zusammenhang stehen können, etwa auch Pornografie und Sexarbeit. Mit der neuen Vorlage, welche derzeit von der Nationalversammlung debattiert wird, wäre die Strafbarkeit neu auch auf Erotik-Plattformen wie OnlyFans, Cam4 und ähnliche ausgeweitet worden.

Nach dem Gesetzesentwurf wären dabei nicht nur Erwachsene strafbar geworden, welche auf diesen Plattformen sexuelle Inhalte gegen Bezahlung anbieten, sondern auch die Konsument:innen. So würden diese Erotik-Plattformen den Straftatbestand der Zuhälter erfüllen, da sie quasi die Prostitution ermöglichen.

Die Kritik daran kam von vielen Seiten, denn es gibt viele Menschen, welche sich mittlerweile ihren Lebensunterhalt damit verdienen, indem sie über solche Plattformen erotische oder pornografische Inhalte verbreiten. Auch stellten sich die Kritiker:innen auf den Standpunkt, dass der körperliche Kontakt fehle und daher auch nicht von Prostitution gesprochen werden könne. Der nun geänderte Gesetzentwurf verbietet solche Inhalte nur noch, wenn sie unter Zwang entstehen, und wenn Minderjährige involviert sind. Bei Letzterem bleibt auch der wissentliche Konsum, der Besitz und die Verbreitung strafbar.

Auch ein generelles Verbot von Sexarbeit fand keine Mehrheit in der Nationalversmmlung. So sah ein Entwurf vor, Sexarbeit per se als geschlechtsspezifische Gewalt zu beurteilen. Verschiedenste Organisationen, welche Sexarbeiter:innen vertreten, darunter die European Sex Workers' Rights Alliance (ESWA), haben sich erfolgreich dagegen gewehrt.

Sie befürchteten, dass Sexarbeiter:innen damit noch stärker in den Untergrund gedrängt würden, und dass etwa ihre Gesundheitsversorgung nicht mehr gewährleistet gewesen wäre. So wären etwa Ärzt:innen verpflichtet gewesen, dass sie Sexarbeiter:innen anzeigen müssten. Weiter wurden Zwangsouting von LGBTI+ befürchtet, wenn ihre persönlichen Informationen an Behörden weitergegeben werden müssen,oder dass es zu Gewalt durch die Polizei kommen könnte.

Die Debatte dieses Gesetzespakets gegen sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt ist damit noch nicht abgeschlossen. Der Senat muss ebenfalls noch darüber beraten, so über das Gesamtpaket, aber auch über die Änderungen, welche die Nationalversammlung beschlossen hat.

Ein Gesetz in Schweden, welches viel weiter geht und unter anderem auch Online-Plattformen bestraft, hat gezeigt, dass das Risiko damit bedeutend grösser wird, dass Anbieter von erotischen Online-Inhalten in die echte, körperliche Prostitution flüchten müssen, wenn ihre Einnahmen durch die Plattformen wegfallen.