FRANKREICH: Haftstrafe oder bis zu 15‘000 Euro Busse für ein D*ck Pic
Es wurde als Paket gegen geschlechtsspezifische und sexuelle Gewalt ausgearbeitet und nun wurde die Gesetzesänderung von der Nationalversammlung in Frankreich in einer seltenen Einigkeit verabschiedet. Einzig die Abgeordneten des rechtspopulistischen Rassemblement National (RN) enthielten sich der Stimme. Mit dem Gesetzespaket sollen in erster Linie Gesetzeslücken geschlossen werden, welche unter anderem auch durch die zunehmende Verbreitung und die Verbesserung im Bereich der Künstlichen Intelligenz entstanden sind, es sollen aber auch bestehende Strafen verschärft werden.
Auf diese Weise soll das sogenannte Cyberflashing künftig als eigener Straftatbestand erfasst und entsprechend geahndet werden. Während zuvor erst ein mehrmaliges Übertreten strafrechtlich relevant war, so soll künftig etwa bereits ein einziges Penisfoto („Dick Pic“), welches unaufgefordert verschickt wird, genügen um angezeigt werden zu können.
Das Gesetz bezieht dabei auch Künstliche Intelligenz mit ein. So soll auch das Erstellen von Deepfake-Pornografie als eigener Straftatbestand angesehen werden. Damit sollen neben Privatpersonen auch Personen des öffentlichen Lebens besser geschützt werden. Weiter sollen die bereits bestehenden Strafen weiter verschärft werden, wenn ungefragt intime Bilder weiter verbreitet werden.
Im Mittelpunkt soll neu die Zustimmung der empfangenden Person stehen. Dabei gilt dies ebenso für Dating Apps, aber auch für private Messages und Soziale Netzwerke. Damit geraten auch Firmen wie Grindr und Telegram, aber auch WhatsApp und Meta in den Fokus. Dabei wird hervorgehoben, dass alleine die Nutzung einer Dating App nicht automatisch als Einwilligung für den Empfang von expliziten Bildern gilt.
Neu kann damit bereits das senden eines einzigen Bildes zu einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder zu einer Geldbusse von bis zu 15‘000 Euro, rund 14‘000 Schweizer Franken führen. Wenn Minderjährige involviert sind, können die Strafen zudem noch weiter erhöht werden.
Gerade Adult Creators, etwa bei OnlyFans, bereitet dieses neue Gesetz Sorgen. Da auch die Online-Sexarbeit darunter fällt, kritisieren sie die geplanten Massnahmen scharf. So befürchten sie, dass gewisse Plattformen aufgrund ihres Angebots unter den Straftatbestand der Zuhälterei fallen könnten. Damit würden den Verantwortlichen bis zu sieben Jahre Haft drohen was dazu führen könnte, dass etwa OnlyFans oder Sex Cam-Plattformen verboten werden könnten.
Viele Creator haben sich daher an die Öffentlichkeit gewandt und erklärt, dass sie ihre Arbeit lieben. Dabei warnen sie auch davor, dass sie und ihre Arbeit stigmatisiert werden. Weiter betonen sie zudem, dass die Plattformen eigene Schutzmechanismen eingebaut haben um die Creators zu schützen. So müssen alle an den Aktivitäten teilnehmenden Personen eine ausdrückliche Einwilligung vorlegen.
Das Gesetz hat dabei auch Einfluss auf Unternehmen und auf die Gerichte. So soll die Prävention etwa auch damit vorangetrieben werden, indem Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden einen festen Ansprechspartner ernennen müssen, wenn es um Beschwerden rund um sexuelle Gewalt geht. Zudem muss an allen Gerichten im Land jeweils eine Person ernannt werden, welche sich nur um Fälle von geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt kümmert.
Als nächstes wird der Gesetzesentwurf dem französischen Senat zur Abstimmung vorgelegt, bevor das Gesetz dann auch noch durch eine letzte, parlamentarische Abstimmung während der Gemeinsamen Sitzung gutgeheissen werden muss.