INDIEN: „Hochzeit“, Scheidung, Stalking und Gerichtsprozesse
In einer Zeremonie in einem Tempel haben in Nordindien zwei Frauen „geheiratet“. Rechtlich anerkannt wird ihr Ehe zwar nicht, doch für die Frauen hat es eine enorme, symbolische Bedeutung. Die Beiden lernten sich nämlich bereits im College kennen und lieben. Als ihre jeweiligen Familien davon erfuhren wurden sie voneinander getrennt und zu arrangierten Ehen mit Männern gezwungen. Seit das Oberste Gericht die Section 377 im indischen Strafgesetz abgeschafft und Homosexualität damit endgültig entkriminalisierte, haben die 24- und die 26-jährigen Frauen neuen Mut gefasst und sich von ihren Männern geschieden. Damit war für sie quasi der Weg für diese symbolische Zeremonie frei.
Doch damit ist die Angelegenheit für das Paar noch nicht gegessen, denn sie wollen nun für ihre Rechte kämpfen. Via ihrer Anwältin wollen sie die Entscheidung der Behörden anfechten, welche ihnen das Recht auf eine Ehe verweigert hat. Die Frauen würden sich nämlich innerhalb des Rechts befinden, dass sie zusammenbleiben dürfen. Der Beamte, welcher am 31. Dezember zudem pensioniert wurde, rechtfertigte seine Entscheidung damit, dass die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verboten sei, und dass es dafür nicht mal ein Online-Formular gebe um den entsprechenden Antrag auszufüllen.
Auch eine andere Frau hat aus dem Urteil des Obersten Gerichts im September neuen Mut gefasst. Sie hat ihren Mann, denn sie 2016 geheiratet hat, darauf verlassen und ist im Oktober mit einer Frau zusammengezogen. Ihr Ehemann hatte sie darauf als vermisst bei der Polizei gemeldet, doch als die Frau angab, dass sie das Haus ganz bewusst verlassen habe, schien die Situation auszuarten. Die neue Lebenspartnerin reichte darauf eine Klage ein, da sie um die Sicherheit ihrer Freundin fürchtete. Die beiden Frauen bekamen nun vor dem Obergericht in Delhi Recht, und dies entgegen dem Willen des Ehemanns, wie auch der Eltern der Frau. Die Richter erklärten, dass die erwachsene, arbeitende Frau klar ihre Meinung ausgedrückt habe, mit der Klägerin zusammenleben zu wollen, und dies sei ihre freie Entscheidung. Niemand habe das Recht über den Kopf einer erwachsenen Frau hinweg zu entscheiden, ausser es würde gegen geltendes Recht verstossen.
Bereits kurz nach der Bekanntgabe der Entkriminalisierung von Homosexualität hat auch eine andere Frau einen ähnlichen Prozess gewonnen. Die Richter gaben der Frau das Recht zugesprochen, mit ihrer Freundin zusammenzuleben, obwohl die Eltern dagegen waren. Die Situation gerade für lesbische Frauen scheint sich offenbar in Indien in den vergangenen, wenigen Monaten stark verbessert zu haben...