ISRAEL: Gericht anerkennt schwules Paar als Eltern
Ein schwules Paar in Israel hat ein Kind adoptiert, und wollte erreichen, dass sie beide als Väter in dessen Geburtsurkunde eingetragen werden. Nachdem das Innenministerium diesen Antrag ablehnte, klagten sie vor Gericht und bekamen nun vom Zentralzivilgericht Recht. Die drei zuständigen Richter urteilten einstimmig und erklärten in der Begründung, dass es dabei nicht nur um die Rechte der Eltern gehe, sondern auch um die Rechte des Kindes.
Laut Richter Neal Hendel besage das Kindswohl, dass die ganze Familie betrachtet werden müsse, und es erlaube nicht nur einen Elternteil in der Geburtsurkunde anzuerkennen. So wie das Recht einem heterosexuellen Paar zustehe, dass beide als Eltern anerkannt werden, so stehe dieses Recht auch gleichgeschlechtlichen Paaren zu. Mit dieser Erklärung beauftragen die Richter das Innenministerium, dass beide Elternteile in der Geburtsurkunde eingetragen werden müssen.
Dieses wegweisende Urteil dürfte auch Einfluss auf andere Regenbogenfamilien haben, denn vor dem Zentralzivilgericht in Israel stehen noch mindestens zwei ähnlich gelagerte Fälle an. In einem Fall geht es um ein lesbisches Paar, welches als Eltern ihres Kindes anerkannt werden will, obwohl nur eine der Frauen die biologische Mutter des Kindes ist. Und ein anderer Fall betrifft eine Transperson, welche die Bezeichnung auf der Geburtsurkunde des Kindes von Mutter auf Vater ändern lassen möchte.