ISRAEL: Homophobe Werbekampagnen von Parteien dürfen nicht abgelehnt werden
Vor den Wahlen am kommenden 17. September versuchte die vor kurzem neugegründete, ultra-orthodoxe, rechtsgerichtete Noam Partei mit äusserst LGBTI+ feindlichen Plakaten auf sich aufmerksam zu machen. So sollten diese unter anderem an Bussen in Jerusalem, sowie an der Wand eines Hotels aufgehängt werden. Zwei Plakatgesellschaften lehnten die Kampagne jedoch ab, da diese für gewisse Gruppen verletztend seien.
Die Partei reichte darauf Klage ein und bekam nun prompt Recht zugesprochen: Der Richter begründete seine Entscheidung ohne auf den Inhalt der Kampagnen einzugehen. So müssen die Firmen Werbeflächen entweder an jede Partei oder an keine Partei verkaufen. Die Pflicht der Gleichbehandlung schliesse auch das Versprechen mit ein, dass man Wahlwerbung von allen Parteien und Listen veröffentliche, auch von jenen, deren Werte sich von jenen der Plakatgesellschaften unterscheiden.
Der Anwalt der beiden Firmen zeigte wenig Verständnis für die Entscheidung der Richter und erklärte in einer Stellungnahme zum Urteil, dass dies heisse, dass sie gezwungen werden, Werbeflächen zu schalten auf welchen behauptet wird, dass die LGBT Community beim Kauf von Kindern involviert sei, und dass jede Familie, welche nicht aus Mutter und Vater bestehe, abnormal ist.
Auch bei LGBTI+ Aktivisten sorgte das Urteil nur für Kopfschütteln. Die Werbung der Noam dürfe keinen Platz bei demokratischen Wahlkampagnen haben. Diese Werbung habe auch nichts mit der freien Meinungsäusserung zu tun: Die hassen, verunglimpfen und beleidigen jeden, der nicht so ist, wie sie selber.