ITALIEN: Erste Stiefkindadoption bei einem lesbischen Paar

ITALIEN: Erste Stiefkindadoption bei einem lesbischen Paar
Ein Berufungsgericht in Mailand hat einem lesbischen Paar die Stiefkindadoption erlaubt – eine Premiere für Italien. Die Richter gaben an, im Wohle des Kindes geurteilt zu haben. Das Mädchen ist mittlerweile bereits 12 Jahre alt...

Seit sehr langem kämpfen zwei Lesben in Italien auf gerichtlichem Weg um die Möglichkeit der Stiefkindadoption, immer wieder gibt es Rückschläge, doch nun gibt es erneut Grund zur Hoffnung. Ein Berufungsgericht in Mailand hat dem Kind nun zwei Mütter zugesprochen. Damit stellten die Richter das Kindswohl in den Mittelpunkt, wie sie in ihrer Urteilsbegründung erklärten. Es sei im Interesse des Kindes, dass es auch weiterhin die Fürsorge von beiden Frauen geniessen könne, so, wie diese ihre elterlichen Pflichten bereits während dem gesamten Leben des Kindes wahrgenommen haben. Ihre gemeinsame Tochter sei von ihnen grossgezogen worden, sie hätten sich um sie gekümmert und sie habe bei ihnen gelebt, und dadurch hat sie ganz offensichtlich eine stabile und starke emotionale Bindung zu den Beiden, heisst es weiter.

Die zwei Frauen, ursprünglich aus Italien, waren seit dem Jahr 1999 in einer Beziehung und haben sich vier Jahre später entschieden, dass sie mittels einem Spender ein Kind haben möchten. Als sie noch zusammen auf den kanarischen Inseln wohnten, öffnete Spanien die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und ermöglichte ihnen auch die Adoption. Im Jahr 2009 haben die beiden Frauen schliesslich in einer zivilen Zeremonie geheiratet, und ein Jahr später hat jene Frau, welche nicht die biologische Mutter des Kindes ist, die Stiefkindadoption beantragt und erhalten. Im Jahr 2010 trennte sich das Paar schliesslich und reichte die Scheidung ein, und seither versuchten die Frauen, dass auch in Italien beide als Mütter anerkennt werden. Und nun endlich hat ein Gericht ihnen die Stiefkindadoption ermöglicht.

Bereits im Oktober 2014 hat ein Gericht dies bestätigt, und ein früheres Urteil aus dem Jahr 2013 aufgehoben, welches gegenteilig war. Doch die Staatsanwaltschaft ging in diesem Fall im vergangenen August in Berufung. Aus diesem Grund hatten nun die Richter des Berufungsgerichts in Mailand zu entscheiden und sie urteilten gleich wie bereits das Gericht zuvor.

Italien bildet in Bezug auf die Rechte für Schwule, Lesben und Transgender ein Schlusslicht in Europa. Nicht mal ein Partnerschaftsgesetz gibt es derzeit. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurde das Land im Juli diesen Jahres durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt, da Italien den schwullesbischen Paaren keine Möglichkeit bietet, ihre Partnerschaft rechtlich absichern zu können. Derzeit debattiert die italienische Regierung über die Einführung eines Partnerschaftsgesetzes. Doch wann es soweit ist, ist nicht bekannt. Premierminister Matteo Renzi hat eigentlich versprochen, dass dies noch vor Ende Jahr der Fall sein wird, doch um dies tatsächlich zu verwirklichen bleibt ihm nicht mehr wirklich viel Zeit...