ITALIEN: Schwuler Mann gewinnt Klage gegen Italien
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ging ein fast 13 Jahre dauernder Kampf eines schwulen Paares um eine permanente Aufenthaltsbewilligung in Italien zu Ende. Douglas McCall verklagte das Land und zog das Urteil schlussendlich bis an die höchst mögliche Instanz, nach Strassburg, weiter, und bekam nun endlich Recht.
Nachdem er ein Jahr lang in Italien studiert hat, stellte Douglas McCall im Jahr 2004 einen Antrag für ein permanentes Visum, damit er mit seinem Partner zusammen leben kann. Ein lokales Gericht in Florenz hat ihm darauf diese Niederlassungsbewilligung erteilt, doch die italienische Regierung wollte dies nicht hinnehmen und ging in Berufung. Damit wurde es für das schwule Paar verunmöglicht, gemeinsam in Italien zu leben.
Als Konsequenz zogen die Beiden in die Niederlande um. Douglas McCall erhielt dort als Partner eines Bürgers der Europäischen Union endlich ein permanentes Visum. Doch etwas später hatte einer der Beiden gesundheitliche Probleme, worauf sie wieder zurück nach Italien zogen. Zu den persönlichen Problemen kam nun die erneute Sorge wegen der Niederlassungsbewilligung. Sie zogen durch sämtliche Gerichtsinstanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo sie nun Recht erhielten. Italien musste ihnen nun zudem auch noch eine Wiedergutmachung von rund 30‘000 Schweizer Franken bezahlen.
ILGA-Europe zeigte sich erfreut über das Urteil und erklärte, dass dies ein gutes Beispiel dafür sei, mit welchen Problemen sich gleichgeschlechtliche Paare quer durch Europa tagtäglich rumschlagen müssen. Das Gerichtsurteil in Strassburg sei eine weitere Bestätigung dafür, dass die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung nicht toleriert werden dürfe.
Italien ist derzeit daran ein Partnerschaftsgesetz umzusetzen. Das Parlament hat es bereits abgesegnet, doch noch ist es unklar, wann sich tatsächlich die ersten gleichgeschlechtlichen Paare eintragen lassen können.