KENIA: Niederschmetterndes Gerichtsurteil für die LGBTI+ Community
Die Richter des Obergerichts urteilten einstimmig, dass sie an den Sections 162 und 165 im kenianischen Strafgesetz festhalten wollen. Damit bleibt gleichgeschlechtlicher Sex in Kenia weiterhin verboten und kann mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden. Die Kläger hätten nicht beweisen können, dass die Definition des Strafgesetzes unklar und vage gewesen sei, erklärte das Gericht. Auch, dass LGBTI+ der Zugang zur medizinischen Versorgung oder zu einem fairen Prozess verhindert werde, habe nicht bewiesen werden können. Es sei ihnen schlicht nicht gelungen, aufzuzeigen, dass LGBTI+ diskriminiert werden. Es seien nur generelle Aussagen getroffen worden, welche keine Beweiskraft hatten.
Die LGBTI+ Aktivisten argumentierten damit, dass diese Sections, welche noch aus der Kolonialzeit stammen, verfassungswidrig seien, da sie gegen das Recht auf Privatsphäre und die Menschenwürde verstossen. Alle Bürger Kenias seien durch die Verfassung diesbezüglich geschützt, egal wessen sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität jemand ist. Es müsse daher auch im Interesse des Landes, und aller Länder in Afrika sein, dass man Homosexualität entkriminalisiere. Gerade bei gleichgeschlechtlichen Sex gehe es vor allem auch darum, das man die sexuelle Gesundheit fördern können, heisst es von der National Gay And Lesbian Human Rights Commission (NGLHRC), welche den Prozess führte.
Das Urteil der Richter des Obergerichts ist niederschmetternd für die LGBTI+ Community, doch ans Aufgeben denken sie noch lange nicht: Sie werden in Berufung gehen und schlussendlich das Oberste Gericht Kenias entscheiden lassen. Das Urteil wird nicht nur Auswirkungen auf die Community in Kenia haben, sondern auf die gesamte Region, da Kenia in Ostafrika eine wichtige Stellung einnimmt. Kenia hätte nach Angola bereits das zweite Land werden können, welches 2019 Homosexualität entkriminalisiert hat.
LGBTI+ haben in Kenia einen äusserst schweren Stand: Homo- und Transphobie sind allgegenwärtig. Laut NGLHRC wurden seit 2013 rund 3000 Fälle von Hassverbrechen verzeichnet, welche bis hin zum Mord reichten.