KENIA: Grosser Sieg - Gericht erlaubt LGBTI+ NGO's

KENIA: Grosser Sieg - Gericht erlaubt LGBTI+ NGO's
Es ist ein weiterer Meilenstein in der Akzeptanz und für die Rechte der LGBTI+ Community in Kenia: Ein Berufungsgericht in Kenia hat geurteilt, dass es den Behörden nicht erlaubt ist Pro-LGBTI+ Organisationen zu verbieten.

Es passt der Regierung in Nairobi eigentlich nicht, dass sich LGBTI+ Aktivisten und ihre Nichtregierungsganisationen (NGO) offiziell beim Staat eintragen lassen dürfen. Als sich die National Gay and Lesbian Human Rights Commission (NGLHRC) im März 2013 registrieren lassen wollte, wurde ihr das von der NGO-Koordinierungsstelle der Regierung verweigert. Sie argumentierten, dass sie die Organisation nicht zulassen können, da gleichgeschlechtliche Beziehungen in Kenia durch das Strafgesetz verboten sind. Die NGO zog darauf vor Gericht um gegen diese Entscheidung vorzugehen. Das Obergericht gab ihnen damals Recht.

Gegen ein entsprechendes Urteil des Obergerichts haben sie bereits im Jahr 2015 Berufung eingelegt. Nun war es an der Reihe der Richter des Berufungsgerichts, und sie gaben den Aktivisten erneut Recht. Drei der fünf Richter waren der Meinung, dass LGBTI+ trotzdem das Recht haben, Gruppierungen zu gründen, auch wenn das Strafgesetz gewisse Aktivitäten verbiete. Die Behörden müssen nun LGBTI+ und LGBTI+ freundliche Organisationen offiziell anerkennen und zulassen. Ein grosser Sieg für eine Gruppe von Menschen, welche von Kenias Regierung ständig diskriminiert wird.

Im Mai steht aber noch ein weit wichtigeres Urteil bevor, dann gibt das Gericht nämlich seine Entscheidung bekannt, ob Homosexualität entkriminalisiert wird oder nicht. Eine Prognose zu wagen, ist schwierig, doch das jetzige Urteil ist sicherlich ein positives Zeichen. Eine Entkriminalisierung hätte eine enorme Signalwirkung für die gesamte Region, da Kenia dort eine wichtige Stellung einnimmt.