KENIA: Hilft das Urteil von Indien nun auch in Kenia?
Die Sections 162 und 165 existieren seit mittlerweile 120 Jahren im kenianischen Strafgesetz, und diese sind dafür verantwortlich, dass gleichgeschlechtlicher Sex in Kenia strafbar ist. Doch seit Indien Homosexualität vollständig entkriminalisiert hat, kommt das Gesetz nun auch in anderen Ländern des Commonwealth of Nations unter Druck - wie eben in Kenia.
Befürworter und Gegner der beiden umstrittenen Sections erhalten nun die Möglichkeit vor einem Obergericht in Kenia ihre Argumente darzulegen. Dabei hat es die Verfassungsabteilung des Gerichts ausdrücklich erlaubt, auch das Urteil von Indien hinzuzuziehen, da beide Gesetzesstellen aus der britischen Kolonialzeit stammen.
Das Urteil von Kenia wird als wegweisend beschrieben, hat das Land mit seinen rund 50 Millionen Einwohnern doch in der Region einen wichtigen Stellenwert. Die Homophobie ist in Kenia selber enorm präsent, ebenso wie in den Nachbarländern, darunter Uganda, Tansania und Somalia. In einer Mehrheit der afrikanischen Staaten ist Homosexualität zudem verboten, die Strafen reichen dabei von Geldbussen bis hin zur Todesstrafe, hinzukommen Razzien und Verfolgung durch die Polizei, Selbstjustiz und Gewalt von der Bevölkerung ausgehend und Brandreden, sowie verbale Attacken gegen der LGBT-Community von höchsten politischen Ämtern, welche die Homophobie zusätzlich befeuern.
In Kenia kann gleichgeschlechtlicher Sex derzeit mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden. Aus diesem Grund sind LGBTs erpressbar und können sich bei Gewalt, Misshandlung oder Vergewaltigung nicht auf den Rechtsstaat berufen. Hinzu kommt, dass die Anti-Gay-Gesetze auch weitreichende Konsequenzen im Alltag haben. So erleben sie Diskriminierung bei der Bildung, im Gesundheitssystem, am Arbeitsplatz oder bei der Stellensuche, ebenso wie bei der Miete oder dem Hauskauf.
In der vergangenen Woche hat ein Gericht die Hoffnungen der LGBT-Community nach einer Legalisierung genährt, als die Richterin die Klage einer kenianischen Filmemacherin guthiess, welche sich dagegen wehrte, dass ihr Film Rafiki aufgrund des lesbischen Inhalts nicht in den Kinos gezeigt wird. Die Richterin erlaubte darauf eine Freigabe für eine Woche. Erst dies ermöglichte es schliesslich auch, dass der Film bei den Oscars für die Kategorie Bester Fremdsprachiger Film eingereicht werden konnte. Die Vorstellungen von Rafiki in dieser Woche waren allesamt ausverkauft. Die Kinobetreiber liessen ihn gar noch in einem weiteren Saal laufen und zeigten ihn an mehr als den eigentlich geplanten Spielzeiten.