KENIA: Homosexualität wird vom Obersten Gericht beurteilt

KENIA: Homosexualität wird vom Obersten Gericht beurteilt
Derzeit wird gleichgeschlechtlicher Sex in Kenia mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft, doch Gay Aktivisten strengten nun einen Prozess an, und erreichten, dass sich das Oberste Gericht damit befassen muss. Ihrer Meinung nach ist dieses Gesetz nicht verfassungsmässig und so fordern sie die vollständige Entkriminalisierung von Homosexualität. Der Prozess dazu hat nun mit ersten Anhörungen begonnen...

Das Gesetz stammt noch aus der britischen Kolonialherrschaft und betrifft Geschlechtsverkehr wider der Natur. Nach dem Verständnis Kenias und einer Vielzahl von anderen Staaten Afrikas, der Karibik und des islamischen Raums gehört dazu auch gleichgeschlechtlicher Sex, selbst wenn er einvernehmlich im privaten Rahmen stattfindet. Im Fall von Kenia sieht das Gesetz dafür bis zu 14 Jahre Haft vor, und, es wird oftmals auch als Druckmittel verwendet um die LGBT-Community zu erpressen und zu unterdrücken.

Geht es jedoch noch zahlreichen Menschenrechts- und LGBT-Organisationen, dann verstösst diese Gesetz gegen die kenianische Verfassung. Aus diesem Grund haben sie nun eine Prozess vor dem Obersten Gericht des Landes angestrebt, mit dem Ziel, Homosexualität vollständig zu entkriminalisieren. Die Anhörungen dazu haben nun am Freitag begonnen.

Das Gerichtsurteil wird Signalwirkung für den ganzen Kontinent haben, sind sich die Gay Aktivisten sicher, denn gerade in der Region Ostafrika hat Kenia eine wichtige Vormachtsstellung, und alle umliegenden Länder haben Gesetz gegen die LGBT-Community, welche sie wie im Fall von Uganda oder Tansania, auch immer wieder zu verschärfen versuchen. Zudem sollen nicht zuletzt auch Aktivisten in anderen Ländern dazu ermuntert werden, die Gesetzgebung durch die Gerichte prüfen zu lassen und damit eine Verbesserung für die missliche Situation der Schwulen, Lesben und Transgender zu erzielen. Gesetze, welche Homosexualität verbieten, würden unweigerlich auch zur Verfolgung, zu Missbrauch und zur Diskriminierung der Community führen.

Wie das Oberste Gericht in Kenia urteilen wird, ist äusserst schwierig vorherzusehen. In der Vergangenheit haben die Richter auch immer mal wieder nur schwer nachzuvollziehende Urteile gefällt, wie etwa, dass die äusserst unstrittenen Anal-Tests auch weiterhin als Beweismittel für Homosexualität zugelassen werden, und dass sie auch ohne die Zustimmung des Angeklagten durchgeführt, also aufgezwungen, werden dürfen. Menschenrechtsorganisationen verurteilen diese Methoden als Folter. Laut einer parlamentarischen Anfrage ist es zudem in den Jahren 2010 bis 2014 zu insgesamt 595 Verurteilungen wegen Homosexualität gekommen.

Alleine in Afrika wird Homosexualität in 38 Staaten kriminalisiert. Würde der Gerichtsprozess in Kenia nun zu einem positiven Urteil für die LGBT-Community kommen, dann könnte es der arg gebeutelten Queer Bewegung Auftrieb geben und zu weiteren Gerichtsprozessen in anderen Staaten des Kontinents führen.