KENIA: Gericht beurteilt aufgezwungene Anal-Tests bei Gays als illegal
Zuerst wurden die Anal-Untersuchungen durch ein Gericht genehmigt, doch die National Gay and Lesbian Human Rights Commission (NGLHRC) zogen das Urteil weiter und die Richter des Berufungsgerichts standen nun auf ihrer Seite. Sie erklärten diese Form der Untersuchungen, wie sie in muslimischen Ländern, sowie in Afrika leider nach wie vor weit verbreitet sind, für illegal.
Das Urteil geht auf die Verhaftung von zwei Männern im Jahr 2015 zurück. Sie wurden zu solchen Anal-Tests gezwungen, um feststellen zu können, ob sie Sex miteinander hatten. Dies wäre
illegal in Kenia und kann langjährige Haftstrafen zur Folge haben. Daneben wurden die Männer auch gegen ihren Willen zu einem HIV-Test genötigt. Die Anwälte des NGLHRC beriefen sich vor Gericht darauf, dass diese Anal-Untersuchungen mit Folter gleichzusetzen seien und zudem einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre und gegen die Menschenwürde darstellen. Damit argumentieren sie gleich wie die grossen Menschenrechtsorganisationen.
Die NGLHRC begrüsste das Urteil und erklärte, dass man den Richtern danke, dass sie die Rechte der Kenianer an erste Stelle setzen. Das Gericht mache damit klar, dass wir alle das Recht haben, mit Würde behandelt zu werden, und dass unsere Grundrechte geschützt sind, so wie es auch die Verfassung festschreibt. Die Erniedrigung und die Schmerzen, welche diese Tests bei den Männern verursachten, würden diese ihr Leben lang verfolgen. Man sei nun aber froh zu sehen, dass die kenianische Verfassung wirke und allen Kenianern ein Recht auf Menschenwürde zuspreche.
Bereits vor dem Urteil hat auch die Vereinigung der Medizinzer Kenias diese Praktiken verurteilt. Sie würden jede Form von aufgezwungenen Untersuchungen verurteilen und davon abraten, selbst wenn es darum gehe, Verbrechen aufzuklären.
Die NGLHRC ist noch in einem anderen Gerichtsprozess mit noch grösserer Tragweite involviert. Es geht um nicht weniger als die Legalisierung von Homosexualität. Die Anhörungen vor dem Obersten Gericht Kenias fanden bereits statt und nun liegt es an den Richtern eine Entscheidung darüber zu fällen. Dem Urteil wird auch eine wichtige Symbolkraft für die Region zugeschrieben, da Kenia einerseits eine mächtige Stellung innerhalb Zentral- und Ostafrika einnimmt, und zahlreiche weitere Nachbarstaaten nach wie vor Gesetze gegen Homosexualität kennen, wie etwa Tansania oder Uganda.
Seit die NGLHRC im Jahr 2014 gegründet wurde, hat die LGBT-Organisation bereits über 1000 Vergehen gegen Schwule, Lesben und Transgender registriert. Die Taten reichten von Vergewaltigungen bis hin zu Erpressungen, körperlicher Gewalt oder gar Morden und Exekutionen.