KROATIEN: Erstes, gleichgeschlechtliches Paar nimmt Pflegekinder auf

KROATIEN: Erstes, gleichgeschlechtliches Paar nimmt Pflegekinder auf
Nach drei Jahren prozessieren vor Gericht wurde es einem gleichgeschlechtlichen Paar anfangs Jahr erstmals erlaubt, Pflegekinder bei sich aufzunehmen. Und nun war es soweit: Zwei Kinder wurden jetzt einem schwulen Pflegeelternpaar zugeteilt. Es ist ein weiterer, wichtiger Schritt im Ausbau der Rechte für LGBTI+ im Land...

Obwohl sie in einer Eingetragenen Partnerschaft leben und daher ähnliche Rechte geniessen wie verheiratete, heterosexuelle Paare, wurde ihre Bewerbung für Pflegekinder damals im Jahr 2017 abgelehnt. Was folgte war ein jahrelanger Rechtsstreit vor Gericht, welcher mit einem Sieg für Ivo Šegota und Mladen Kožić endete. Wie die kroatische LGBTI+ Organisation Rainbow Families, welche die Beiden auch vor Gericht unterstützte, berichtet, durfte das Paar nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vor ein paar Monaten nun erstmals zwei Kinder bei sich zu Hause aufnehmen. Die Richter erklärten damals, dass alle die gleichen Chancen in Bezug auf Pflegekinder haben sollen, egal wessen Zivilstand sie haben.

Der Prozess in Bezug auf Rechte für die LGBTI+ Community geht in Kroatien nur schleppend voran, und dies, obwohl das Land bereits ein Partnerschaftsgesetz kennt. So ist es vor allem eine kleine Gruppe an Geistlichen innerhalb der katholischen Kirche, welche aber diesbezüglich grossen Einfluss auf die Politik ausübt. Ein Gesetz, welches in Dezember des vergangenen Jahres vorgestellt wurde, verbietet es gleichgeschlechtlichen Paaren sogar, Pflegekinder aufzunehmen. Selbst als sich 200 Psychologen und Therapeuten direkt an das Parlament wandten und forderten, dass es gleichgeschlechtlichen Paaren auch erlaubt werden soll, Pflegekinder aufzunehmen, zeigte sich das Parlament unbeeindruckt.

Für Rainbow Family ist der Kampf mit diesem Gerichtsurteil aber noch nicht vorbei, wie Daniel Martinovic erklärt. Es sei bloss ein weiterer Schritt hin zur vollständigen Gleichstellung im Ehe- und im Familienrecht.