MALAWI: Gericht entscheidet: Gleichgeschlechtliche Handlungen bleiben illegal
Es war im Jahr 2021 als sich der Niederländer Jan Willem Akster und die malawische trans Person Jana Gonani nach ihrer Verhaftung an das Verfassungsgericht wandten, um sich gegen mehrere Vergehen zu wehren, für welche sie angeklagt wurden. Akster wurde damals nämlich neunfach wegen sexuellem Missbrauch und Sodomie angeklagt. Gonani wiederum erhielt ebenfalls eine Anklage, und zwar wegen widernatürlichem Verhalten.
Vor Gericht wollten sie geltend machen, dass mit diesen Anklagepunkten ihre Grundrechte verletzt werden, so etwa das Recht auf Privatsphäre sowie auch das Recht auf Würde. Die Richter des Obersten Gerichts wiesen dies jedoch zurück und in ihrer rund sechs Stunden andauernden Urteilsbegründung erklärten sie auf 135 Seiten, weshalb gleichgeschlechtliche Beziehungen und sexuelle Handlungen in Malawi auch weiterhin illegal bleiben, und mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden können.
So erklärten die Richter Joseph Chigona, Vikochi Chima und Chimbizgani Kacheche, dass die Angeklagten keine Argumente haben vorbringen können, welche aufzeigen, dass queere Menschen in Malawi tatsächlich diskriminiert werden. Dabei zählte Chigona einige Aussagen auf, bei welchen der Angeklagte habe zugeben müssen, dass er nicht diskriminiert wurde, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt.
Die Richter erklärten nach der Urteilsbegründung weiter, dass es den Angeklagten offen stehe, den politischen Weg einzuschlagen. So können sie sich ans Parlament wenden, damit gleichgeschlechtliche Aktivitäten auf diesem Weg legalisiert werden. Dies dürfte wohl aber ein aussichtsloses Unterfangen sein, wenn man die weitverbreitete LGBTI+ Feindlichkeit betrachtet.
Die Anwälte der Angeklagten erklärten nach der Bekanntgabe des Urteils, dass der Prozess zwar fair gewesen sei, dass man aber mit dem Urteil nicht zufrieden sei. Man werde nun die gesamte Urteilsbegründung studieren und danach über das weitere Vorgehen beraten. Die Regierung wiederum teilte via dem Justizministerium mit, dass man mit dem Urteil einverstanden sei.
Kritik kam aber von LGBTI+ und Menschenrechtsorganisationen: Sie sprachen von einem schwarzen Tag für die Menschenrechte in Malawi. Weiter habe das Gericht mit seiner Entscheidung nicht nur die Verfassung des eigenen Landes verletzt, sondern auch gegen die Afrikanische Charta verstossen, sowie gegen international geltende Menschenrechte.