MONTENEGRO: Verfassungsgericht unterstützt Pride-Veranstalter
Lange hat es gedauert, bis es zu diesem Urteil kam, sehr lange, doch endlich ist das Urteil gefällt und damit werden die Menschenrechte wieder in Kraft gesetzt.
Im Jahr 2015 erteilte die Polizei den Veranstaltern der Nikšić Pride nämlich ein Verbot, dass sie ihre als friedlichen Marsch durch die Stadt geplante Veranstaltung nicht durchführen durften. Die Organisatoren unter Federführung des LGBT Forum Progres und von Hiperion zogen darauf vor Gericht, da sie sich in ihren Menschenrechten eingeschränkt sahen.
Im September 2016 kam es zu einem ersten Urteil: Das Oberste Gericht des Landes gab dem Innenministerium und dem Polizeidirektorat Recht und erklärte das Verbot für rechtskräftig. Darauf schritt nun das Verfassungsgericht des Landes ein und beurteilte das Urteil als verfassungswidrig.
Ein Verbot sei in einer demokratischen Gesellschaft nicht angebracht, erklärten die Richter, und man dürfe Gruppen, welche mit Gewalt drohen, nicht das Recht geben, die Versammlungsfreiheit von anderen zu unterdrücken. Damit reagierten die Richter auch auf die Begründung des früheren Urteils. Aufgrund massiver Drohungen von homophoben Gruppen entschied man sich nämlich für ein Verbot der Nikšić Pride, da man Sicherheitsbedenken hatte.
Im Urteil erklärten die Verfassungsrichter weiter, dass der Staat versagt habe, seine Verpflichtungen zu erfüllen, indem er die Versammlungsfreiheit nach internationalen Standards garantieren müsse - egal ob es zu Drohungen von Fussballfans oder der Jugoslawisch-Kommunistischen Partei komme.