MYANMAR: Verhaftung von zwei schwulen Männern
In den letzten paar wenigen Jahren konnte sich in Myanmar langsam aber sicher eine blühende LGBT-Community entwickeln. Es gibt Gay Bars und ein LGBT-Festival. Die Schwulen, Lesben und Transgender des Landes fühlten sich frei. Doch diese Unbeschwertheit hat nun einen Dämpfer erlitten, da zwei schwule Männer zwar berechtigterweise verhaftet wurden, nun aber auch nach der Section 377 bestraft werden sollen, welche gleichgeschlechtlichen Sex verbietet.
Es ist das erste Mal seit längerer Zeit, dass dieser Punkt im Strafgesetz tatsächlich wieder angewendet wird. Klar, dass dies Besorgnis innerhalb der Community auslöst. Das Gesetz wurde von den Briten im Jahr 1860 eingeführt und sieht bis zu zehn Jahre Haft vor. Viele befürchten nun, dass die Section 377 nun auch wieder vermehrt zur Anwendung kommt, wenn es einzig und allein um gleichgeschlechtlichen Sex geht. Bislang, so heisst es von LGBT-Organisationen, sei die Section 377 von der Polizei auch zum Geldmachen missbraucht worden, indem man jemanden damit erpresst hat. Tatsächliche Anklagen gegen Einzelpersonen seien aber höchst selten gewesen.
Bei den beiden nun vorliegenden Fälle sind die Verhaftungen gerechtfertigt, dienen sie doch der Aufklärung tatsächlicher Verbrechen, so der sexuellen Nötigung und der Pädophilie. Doch, dass neben diesen Anklagepunkten auch noch die Section 377 auftaucht, löst bedenken aus.
Im ersten Fall klagt ein Mitarbeiter seinen Arbeitgeber, ein Restaurantbesitzer, wegen sexueller Nötigung an. Der Mann ist ein bekannter LGBT-Aktivist und die Richter weigerten sich, ihn gegen Kaution freizulassen, da sie die Ermittlungen gegen ihn erst abschliessen wollen. Die Familie des Angeklagten beschwerte sich nun aber, da der Mann HIV-positiv ist und im Gefängnis nur beschränkten Zugang zu Medikamenten erhält. Die Medien verbreiten derweil ein Video, in welchem das Opfer den Fall der sexuellen Nötigung schildert. Der Restaurantbesitzer wurde nun nicht nur wegen sexueller Nötigung angeklagt, sondern zusätzlich auch wegen gleichgeschlechtlichem Sex.
Im zweiten Fall ist ein Make-up-Artist angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, dass er sich an einem minderjährigen Jungen vergriffen haben soll. Dabei wird auch er nicht nur wegen Kindsmissbrauch angeklagt, sondern auch wegen Verstoss gegen die Section 377.