NAMIBIA: Meilenstein für Regenbogenfamilien
In Namibia gibt es weder ein Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare, noch gibt es die Ehe für alle. Im Gegenteil, das Land kriminalisiert sexuelle Aktivitäten zwischen Männern noch immer, obwohl das entsprechende Gesetz heute kaum mehr angewandt wird. Unter diesen Gesichtspunkten ist das nun gefällte Urteil des Obergerichts von Namibia ein wahrer Meilenstein für die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren.
Im Jahr 2019 ist Yona Luhl-Delgado durch eine Leihmutter in Südafrika geboren worden. Seither versuchten seine Eltern Phillip Luhl aus Namibia und sein Ehemann aus Mexiko, Guillermo Delgado, dass Yona auch rechtlich von Namibia anerkannt wird und die Staatsbürgerschaft erhält. Das Obergericht in Windhoek hatte sich nun erstmals mit dieser Frage zu beschäftigen und der zuständige Oberrichter Thomas Masuku hat nun ein Urteil zu Gunsten des schwulen Paares gefällt.
Es brauche keinen Elternschaftstest um zu beweisen, dass Yona der Sohn des Ehepaares ist, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Yona sei seit Geburt ein namibischer Staatsbürger. Masuku ordnete weiter an, dass das Innenministerium dem Paar die bis anhin entstandenen Kosten bezahlen und die nationalen Papiere für Yona innerhalb von 30 Tagen ausstellen müsse.
In einem separaten Fall kämpft das Ehepaar nun auch noch dafür, dass auch ihre Zwillingstöchter, welche im März diesen Jahres ebenfalls per Leihmutterschaft in Südafrika zur Welt kamen, auch anerkannt werden. Sie erhielten bislang nur Notfallpässe, mit welchen die Babys zwar nach Namibia einreisen durften, dass Land nun aber nicht mehr verlassen können.
Die Anwältin des Paares zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Dies sei ein grosser Sieg für gleichgeschlechtliche Paare, insbesondere auch für Kinder, welche im Ausland mittels Leihmutterschaft zur Welt kommen. Auch Phillip Luhl bezeichnete das Urteil seinerseits als einen Schritt in die richtige Richtung.