RUMÄNIEN: Partnerschaftsgesetz erneut deutlich abgelehnt
Es hätte gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit gegeben, dass sie ihre Partnerschaft rechtlich absichern können, und dabei ähnliche Rechte geniessen wie verheiratete, heteroesexuelle Paare. Doch die beiden entsprechenden Gesetzesentwürfe wurden am Montag im Senat erneut mit grosser Mehrheit abgelehnt. Nun wird das Abgeordnetenhaus als nächste Kammer darüber zu befinden haben.
Der eine Gesetzesentwurf wurde von Abgeordneten der Union Rettet Rumänien (USR), der National-Liberalen Partei (PNL), der Demokratischen Union der Ungarn in Rumänien (UDMR) und von einem Abgeordneten der Sozialdemokratischen Partei (PSD) eingereicht. Der anderer Entwurf kam von zwei Mitgliedern der Allianz der Liberalen und Demokraten (ALDE).
Ersterer sah vor, dass gleichgeschlechtliche Paare gewisse Rechte bezüglich Erben, Unterstützung bei häuslicher Gewalt, Steuern, Sozialversicherungen und anderen Bereichen erhalten. Der zweite Entwurf war ein Gesetz, welches quasi für Konkubinatspaare gedacht war, sowohl hetero- wie auch homosexuelle. Dabei ging es darum, dass man sich das Privatleben und einen gemeinsamen Haushalt teilt, zudem wäre der jeweilige Partner auch für die Unterstützung der Kinder des anderen Partner zuständig gewesen.
Das Thema eines Partnerschaftsgesetzes für gleichgeschlechtliche Paare, oder der Ehe für alle, beschäftigt Rumänien bereits seit rund elf Jahren. Im vergangenen Jahr wurde die Bevölkerung Rumäniens zudem an die Urne gerufen, damit sie einer Verfassungsänderung zustimmen, welche die Ehe als Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau definiert hätte. Obwohl die konservativen Kräfte und vor allem auch die rumänisch-orthodoxe Kirche kräftig zu mobilisieren versuchte, scheiterte das Unterfangen an der nötigen Abstimmungsbeteiligung.