SCHOTTLAND: Opfer der Anti-Gay-Gesetze können Straferlass beantragen
Einvernehmlicher Sex in den eigenen vier Wänden, küssen an einem öffentlichen Ort oder schlicht mit jemandem Flirten: Geschah dies vor 1980 zwischen zwei oder mehreren Männern, dann war dies strafbar und konnte mit Geldbussen oder gar Haftstrafen bestraft werden. Gleichgeschlechtliche Aktivitäten zwischen Männern waren bis dahin illegal, und das Strafgesetz wurde auch klar durchgesetzt. Diese Urteile von damals befinden sich noch immer in den Strafregistern der Opfer.
Durch den Historical Sexual Offences (Pardons and Disregards) (Scotland) Act haben die Opfer aber nun seit Mitte Oktober die Möglichkeit, diese Taten zu löschen und einen entsprechenden Straferlass von der Regierung zu erhalten. Dies gilt natürlich nur für Taten, welche heute nicht mehr strafbar sind, also beispielsweise gilt es nicht für Vergewaltigungen oder Handlungen mit Minderjährigen.
Tim Hopkins vom Equality Network zeigte sich zufrieden: Nichts könne das Leid wiedergutmachen, das in diesen Jahrhunderten durch homophobe Diskriminierungen geschehen ist, doch wenigstens gestehe der Staat nun ein, dass diese Gesetze nicht richtig waren, und dass die Opfer von damals nichts falsches gemacht haben. Es seien alleine während dem 20. Jahrhundert Hunderte von Männer wegen einvernehmlichen Beziehungen ins Gefängnis gesteckt worden.
Auch der schottische Justizminister Humza Yousaf begrüsste das Gesetz und erklärte, dass es im modernen Schottland keinen Platz für Homophobie, Ignoranz und Hass gebe. Dieses Gesetz gibt für jeden einen automatischen Straferlass, der wegen gleichgeschlechtlichen Aktivitäten verurteilt wurde.