SCHWEIZ: Die Schweizer Bischofskonferenz bezieht klar Stellung zum Thema Konversionsmassnahmen
Man unterstütze die Motion 22.3889, welche derzeit im Parlament in Bern debattiert wird, und welche als Ziel eine schweizweit einheitliche Regelung für ein Verbot von Konversionsmassnahmen vorsehe. Man lehne diese Praktiken entschieden ab. Das betreffe alle Formen von Konversionsmassnahmen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck zu verändern oder zu unterdrücken. Mit diesen klaren Worten unterstreicht die Schweizer Bischofskonferenz SBK ihre Haltung zu diesen LGBTI+ feindlichen Praktiken in einer Medienmitteilung.
Der Schutz von Minderjährigen und vulnerablen Personen müsse im Fokus stehen. So soll das Anbieten, das Bewerben sowie das Vermitteln von Konversionsmassnahmen sowohl untersagt, wie auch sanktioniert werden, schreibt die SBK weiter. Diese Praktiken würden der Würde der Personen widersprechen und erheblichen Schaden anrichten können.
Die Bischofskonferenz nennt weiter drei Punkte, welche bei der Ausformulierung des Verbots als zentral angesehen werden sollen. So brauche es eine klare Definition dieser Praktiken, welche die Änderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zum Ziel haben. Dazu brauche es auch eine klare Abgrenzung für seelsorgerische Tätigkeiten, fachgerechte Psychotherapien und Beratungen, damit diese weiter zugelassen bleiben, sofern sie bewusst ergebnisoffen durchgeführt werden. Und als Drittes sollen auch die Opfer dieser feindlichen Methoden besser unterstützt werden. So sollen die Betroffenen einfachen Zugang zu Beratungen, zu Unterstützungen und Beschwerdewegen erhalten.
Die Schweizer Bischofskonfernz bezieht sich in ihren Ausführungen auch auf die kirchliche Seelsorge: Diese dürfe niemals Druck ausüben oder Menschen beschämen. Im religiösen Kontext können Konversionsmassnahmen zudem auch spirituellen Missbrauch darstellen, was nicht mit der katholischen Seelsorge zu vereinbaren sei. Die kirchliche Seelsorge sei nur dann legitim, wenn sie die persönliche Integrität schützt, keine unzulässige Einflussnahme ausübt und zudem die Würde und die Freiheit einer Person wahrt.
Weiter betonnen die Bischöfe, dass alle Anspruch auf Respekt, Vertraulichkeit und Freiheit haben, die sich mit Fragen zur eigenen Identität oder der eigenen Lebensgestaltung an Seelsorgende, Beratungsstellen oder Therapiestellen wenden. Alle Menschen sollen so vor Gewalt, Druck oder Missbrauch geschützt werden.
In der Schweiz wird bereits seit Jahren über ein landesweites Verbot von Konversionsmassnahmen debattiert, bislang jedoch erfolglos, da die entsprechenden Vorlagen immer wieder auf die lange Bank geschoben werden. Derzeit wird im Parlament wieder über eine neue Vorlage beraten. Aufgrund dieses langsamen Vorgehens haben bereits einzelne Kantone reagiert und selber begonnen, solche Verbote in Eigenregie aufzugleisen.