SCHWEIZ: Haft- resp. Geldstrafen für Mitglieder einer rechtsextremen Gruppierung gefordert
Vor dem Bezirksgericht in Zürich kam es heute Morgen zu Protesten: Rund 200 Mitglieder, darunter auch einige aus der LGBTI+ Community, demonstrierten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und LGBTI+ Feindlichkeiten. Die Polizei war mit einem Grossaufgebot vor Ort. Der Grund: Vor Gericht mussten sich sechs Mitglieder einer rechtsextremen Gruppierung verantworten, welche im Jahr 2022 nicht nur einen Pride-Gottesdienst massiv gestört haben, sondern auch eine Drag Story Time im Tanzhaus - trotz zahlreicher Kinder die anwesend waren.
Den Beschuldigten, fünf Schweizer:innen und ein Deutscher, wird unter anderem Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diskriminierung, Nötigung und Aufruf zu Hass vorgeworfen. Vor Gericht machten sie weder Angaben zu ihrer Person, noch machten sie eine Aussage zu den ihnen vorgeworfenen Taten. Ihre Verteidigung sprach bei den angeklagten Taten von gewaltfreien Aktionen. Für einen Hauptangeklagten forderten sie einen vollumfänglichen Freispruch, für den Zweiten eine Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch und für das Verbreiten von Gesprächen, die nicht öffentlich waren.
Anders sah es die Anklage: Die Staatsanwaltschaft forderte für die beiden Hauptangeklagten eine Haftstrafe von anderthalb Jahren, während sie ein halbes Jahr zwingend absitzen sollen. Für die anderen Beschuldigten sah sie zudem Bussen und Geldstrafen vor. Dabei betonte die Staatsanwaltschaft, dass die mutmasslichen Täter nicht aufgrund ihrer rechtsextremen Gesinnung oder ihrer Positionen angeklagt seien. So sei die Meinung frei, doch sie dürfe nicht mit der Faust durchgesetzt werden.
Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.