SCHWEIZ: Nationale Ethikkommission befürwortet Zulassung von Eizellenspende
Geht es nach der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) dann sollte die Eizellenspende in der Schweiz zugelassen werden. Dabei hält die Kommission fest, dass das derzeit geltende Verbot weder den Kinderwunsch der betroffenen Paare respektiere, noch die in der Verfassung verankerte Gleichbehandlung, die Nichtdiskriminierung und den Schutz vor Willkür.
In ihrem dazu veröffentlichten Bericht erklärt die Kommission ausführlich, welche rechtlichen Anpassungen sowohl für die Empfängerin, wie auch für die Spenderin und nicht zuletzt auch für das Kind nötig sind. Zudem legen sie auch die ethischen Erwägungen dar, welche mit der Eizellenspende einhergehen.
Die NEK empfiehlt dabei unter anderem die Schaffung eines Eizellenspende-Registers, mit welchem das Recht des Kindes auf Kenntnis der genetischen Abstammung gewährleistet werden soll. Weiter stellt sich die Kommission auf den Standpunkt, dass die Legalisierung der Eizellenspende die Rechte auf reproduktive Autonomie und Gleichbehandlung der betroffenen Paare stärken würde.
Bereits im vergangenen März hat sich der Nationalrat mit deutlichen 107 zu 57 Stimmen für eine Legalisierung der Eizellenspende ausgesprochen. Von den grossen Ländern in Europa ist die Eizellenspende neben der Schweiz nur noch in Bosnien, Deutschland und in der Türkei verboten.
Den gesamten Bericht der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) kannst Du hier nachlesen.