SCHWEIZ: Rechtskommission will trans und inter Jugendliche schützen
Sowohl der Bundesrat wie auch der Ständerat wollen, dass der amtliche Geschlechtseintrag künftig mittels einfacher Erklärung auf dem Zivilstandsamt korrigiert werden kann, wenn er nicht der eigenen Geschlechtsidentität entspricht. Dem stimmte am Freitag nun auch die Rechtskommission des Nationalrats mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung zu.
Doch es gibt ein Aber: Sowohl der Bundesrat, wie auch der Ständerat wollen gleichzeitig, dass Minderjährige eine Einwilligung der Eltern brauchen. Dies entspricht einem Rückschritt, da heute Jugendliche, welche urteilsfähig sind, diesen Schritt selbstbestimmt machen können. Erfreulicherweise stellte sich nun die Rechtskommission des Nationalrats gegen diesen Rückschritt und auf die Seite der trans und inter Jugendlichen. Sie folgen damit mit 15 Ja zu 5 Nein, bei 5 Enthaltungen, dem Rat der Experten, welche empfehlen, dass alle Urteilsfähigen - unabhängig von ihrem Alter oder einer Vormundschaft - die Erklärung selber abgeben sollen.
Transgender Network Switzerland TGNS zeigte sich hocherfreut über die Entscheidung der Rechtskommission, und hofft, dass der Nationalrat voraussichtlich im September dieser Entscheidung folgt. Dann würde das Geschäft wieder zurück in den Ständerat gehen, der dann nochmals über diese Zustimmungserfordernis der Eltern beraten müsste.
"Auch Minderjährige kennen ihre Geschlechtsidentität sehr genau. Wenn Eltern jedoch ablehnend auf die Transidentität reagieren, muss der Staat die Jugendlichen schützen und unterstützen, nicht den Eltern zusätzliche Entscheidungsmacht einräumen," erklärt Alecs Recher, der als Leitung der Rechtsberatung von TGNS seit bald zehn Jahren solche Verfahren begleitet. "Wir fordern alle Mitglieder von National- und Ständerat auf, diese besonders verletzliche Gruppe zu schützen statt innerfamiliäre Konflikte anzuheizen. Wir sind sehr froh, hat die Mehrheit der Rechtskommission den hierzu einzig richtigen Weg gewählt."