SCHWEIZ: Vorentwurf für Gesetzesanpassung für eine einfachere Änderung des Personenstands vorgestellt
Der Bundesrat hat einen Vorentwurf vorgelegt, mit welchem er es Transmenschen in Zukunft erleichtern möchte, ihren Personenstand in den offiziellen Dokumenten zu ändern. Damit zeigt er auf, welche Anpassung der aktuell geltenden Regeln er ins Auge fasst und definiert damit auch die zu erwartende Debatte im Parlament.
Das Transgender Network Switzerland TGNS begrüsst zwar die grundlegend gefassten Ziele des Vorentwurfs, stellt aber gleichzeitig klar, dass längst nicht auf alle wichtigen Forderungen eingegangen wurde. Ihnen fehle die echte Selbstbestimmung, heisst es in einer Mitteilung des TGNS, und auch nicht-binäre Menschen, sowie Minderjährige seien im Vorentwurf leider ausgeklammert worden. Gerade in Bezug auf letztere spricht die Organisation gar von einem Rückschritt.
Bislang konnten urteilsfähige Minderjährige selber einen Antrag stellen, sofern sie ihr amtliches Geschlecht und ihren Namen ändern wollten. Der gesetzliche Vertreter kann dies für Urteilsunfähige übernehmen. Diese Praxis werde international als besonders positiv gewertet und habe sich bewährt und bislang keine Probleme verursacht. Neu wolle der Bundesrat aber, dass urteilsfähige Minderjährige diesen Antrag nur noch mit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters stellen dürfen. Ein Rückschritt.
Der Bundesrat wolle weiter an einem binären Geschlechtersystem festhalten, sprich, dass es nur männlich und weiblich gibt. Aber gerade für Transmenschen ist dies eine massive Einschränkung, da sich rund vierzig Prozent von ihnen nicht auf eines der beiden Geschlechter festlegen können oder wollen. TGNS fordert daher, dass auch jene Menschen mit einer nicht-binären Geschlechteridentität vom Staat anerkannt werden müssen.
Laut dem Transgender Network werde zudem auch das Ziel der Selbstbestimmung, wie es auch internationale, menschenrechtliche Standards verpflichtend verlangen, nicht eingehalten. So sollen etwa Zivilstandsbeamte den Spielraum erhalten, zusätzliche Abklärungen oder medizinische Zeugnisse verlangen zu können. Bei Zweifeln sollen sie gar Anträge ablehnen dürfen. Damit ist eine Transperson quasi den Anschauungen eines Zivilstandsbeamten ausliefert, was nicht zuletzt zu willkürlichen Beurteilungen führen könne. Daher, so fordert das TGNS, soll man unbedingt auf die Selbstbestimmung setzen, zudem sollen die Beamten in Bezug auf Themen wie Trans- und Intersexualität geschult werden.
Wie es der Name schon sagt, handelt es sich um einen Vorentwurf, welcher der Bundesrat nun vorgestellt hat. Bis es zu einer endgültigen, gesetzlichen Lösung kommt werden wohl mehrere Jahre vergehen. Dies bedeutet insbesondere auch für die Transgender-Community, dass sie viel Aufklärungsarbeit bei den Parlamentarieren leisten müssen, welche schliesslich auch über die Vorlage zu entscheiden haben.