SCHWEIZ: Bundesrat will drittes Geschlecht prüfen
Es gilt die rechtlichen Auswirkungen zu prüfen, welche die Einführung eines dritten Geschlechts zur Folge hätte. Oder auch, wenn man das Geschlecht ganz aus den offiziellen Dokumenten weglassen würde. So stellt sich etwa auch die Frage, ob die Bundesverfassung deswegen angepasst werden müsste. Was bereits sicher ist, dass sämtliche Behörden und alle Bereiche in der Verwaltung betroffen sind, doch auch die Unternehmen müssten in ihrer Funktion als Arbeitgeber ebenfalls Änderungen vornehmen.
Die Schweiz muss sich dieser Debatte stellen, findet auch der Bundesrat, um vorbereitet zu sein. In anderen Staaten ist dieser Schritt bereits vollzogen, so war Pakistan eines der ersten Länder, welche Transgender so miteinbezogen hat. Weiter haben auch Australien, Argentinien, Dänemark, Indien und Malta das unbestimmte Geschlecht bereits im Gesetz oder in der Verfassung verankert. In Deutschland hat der Bundestag den Auftrag vom Bundesverfassungsgericht erhalten, bis im Ende 2018 die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu verabschieden.
Es soll aber nicht nur die Einführung des dritten Geschlechts geprüft werden, sondern auch die Rahmenbedingungen generell dazu sollen neu betrachtet werden. Dass man das Geschlecht eines Kindes heute innerhalb von drei Tagen zwingend definieren muss, sollte gerade aus Sicht von intersexuellen Menschen beispielsweise ebenfalls geändert werden.